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12.01.13 / USA knacken Bankgeheimnis / Österreich und Luxemburg dürften wie die Schweiz verlieren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-13 vom 12. Januar 2013

USA knacken Bankgeheimnis
Österreich und Luxemburg dürften wie die Schweiz verlieren

Erfolgreich haben Luxemburg und Österreich bisher alle Versuche der EU abgewehrt, ihr Bankgeheimnis abzuschaffen. Zu Fall gebracht wird der lukrative Sonderstatus, an dem sich Brüssel bisher die Zähne ausgebissen hat, nun wahrscheinlich durch die USA, während die EU gute Chancen hat, als Trittbrettfahrer mit zu profitieren. Konkret will Washington im Rahmen der neuen Steuergesetzgebung für Auslandsvermögen von US-Bürgern („Foreign Account Tax Compliance Act“, kurz Facta) nun auch Verhandlungen mit Luxemburg und Österreich aufnehmen. Das Ziel von Facta ist so einfach wie umfassend: Kein US-Bürger soll die Möglichkeit haben, irgendwo auf der Welt ein Konto zu unterhalten, ohne dass die US-Steuerbehörde davon erfährt.

Wie die Supermacht USA ihre Facta-Steuerrichtlinie in der Praxis weltweit durchsetzt, lässt sich am Beispiel der Schweiz sehen. Das im Dezember abgeschlossene Abkommen Washingtons mit Bern lässt in Bezug auf US-Kunden vom legendären Schweizer Bankgeheimnis nicht mehr viel übrig. Automatisch werden künftig die Bankdaten amerikanischer Kunden durch die Schweizer Banken an die US-Steuerbehörde gemeldet. Im Fall von Luxemburg werden die Facta-Verhandlungen demnächst aufgenommen, in Wien laufen die Vorbereitungen. Das Ergebnis dürfte in beiden Fällen aussehen wie bei den Eidgenossen. Dass es Luxemburg oder Österreich gelingt, ihr Bankgeheimnis vor dem Zugriff der US-Behörden besser verteidigen zu können als die Schweiz, kann als ausgeschlossen gelten.

Das Verhandlungsergebnis wird allerdings weitreichendere Folgen haben, als dies auf den ersten Blick scheint. Quasi durch die Hintertür können sämtliche EU-Länder von den US-Verhandlungen profitieren. Möglich wird dies durch eine Meistbegünstigungsklausel, die Teil der EU-Amtshilfe-Richtlinie ist. Sie besagt: Was immer ein EU-Staat einem Drittstaat an Amtshilfe in Steuersachen gewährt, darf er einem anderen EU-Mitglied nicht verweigern. Konkret bedeutet das: Was Wien und Luxemburg unter Druck den USA in Sachen Fahndung nach Steuerflüchtigen zugestehen, muss auch Brüssel oder Berlin eingeräumt werden. In absehbarer Zeit dürften damit die europäischen Auslandskunden Luxemburger und Österreichischer Banken genauso gläsern sein wie die US-Kunden.

Mit dem Bankgeheimnis verlieren die Schweiz, Luxemburg und Österreich einen Standortvorteil im Bankgeschäft. Lachender Dritte der Entwicklung dürfte die City of London sein, die verstärkt versucht, vor allem der Schweiz auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung Konkurrenz zu machen.

Welchen Druck die USA aufbauen können, wenn es darum geht, Steuerhinterziehung von US-Bürgern zu ahnden, hat nach den Eidgenössischen Großbanken inzwischen auch das älteste Schweizer Bankhaus, die Bank Wegelin, erfahren müssen. Das traditionsreiche Geldhaus hat sich in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt und muss nun knapp 74 Millionen Dollar Strafzahlungen an die USA leisten. N.H.


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