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19.01.13 / Kassenärztliche Vereinigungen hüten Budgets

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-13 vom 19. Januar 2013

Kassenärztliche Vereinigungen hüten Budgets

Niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung sind in Deutschland gezwungenermaßen auch Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die es bundesweit gibt. Alle ambulanten medizinischen Leistungen, die für Kassenpatienten erbracht werden, müssen über die zuständige KV abgerechnet werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden in den 30er Jahren als Interessenvertretung der Ärzte gegründet, die bis dahin Einzelverträge mit den Krankenkassen abgeschlossen hatten, welche dabei die Konditionen bestimmten. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts erfüllen die KVen auch Aufgaben der staatlichen Kontrolle. Sie haben die Pflicht, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Sie brachten den Ärzten mehr Rechte, wie die Selbstverwaltung, Kollektivverträge, die Aushandlung von Honorarvereinbarungen und Zulassungsbestimmungen. Zu den Pflichten gehören der Verzicht auf das Streikrecht und der Sicherstellungsauftrag. Die KVen erhalten ihre Mittel von den Krankenkassen, mit denen sie Kollektivverträge ausgehandelt haben und verteilen diese nach bestimmten Verteilungsvorgaben an die niedergelassenen Ärzte. In den Augen dieser haben die KVen sich, obwohl von Ärzten geleitet, weit von der Basis entfernt. Während die Praxeninhaber seit Jahren Gewinneinbußen hinnehmen müssen, leisten die mächtigen Funktionäre sich neben einem großzügigen Mitarbeiterstab stolze Jahresgehälter von 178000 bis 230000 Euro plus Dienstwagen, Reisespesen und Altersvorsorgebezüge. Einen ähnlichen Lebensstil genehmigen sich Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen. MRK

 

Zeitzeugen

Daniel Bahr – Der Bundesgesundheitsminister (FDP) hat die Krankenkassen aufgefordert, aufgrund der guten Kassenlage Rückerstattungen an die Versicherten auszuzahlen. Erste Krankenkassen wollen dem nachkommen. Für die Finanzierung der Pflegeversicherungsreform sind dafür Beitragserhöhungen fällig.

Philipp Rösler – Als studierter Arzt schien er für das Amt des Gesundheitsministers besonders geeignet. Rösler legte das Konzept einer Gesundheitsprämie anstelle der Beitragsbemessungsgrenze vor, um so den Ausgleich zwischen Arm und Reich bei der Krankenversicherung aufzufangen. Röslers Reformvorhaben scheiterte am Widerstand der CSU. Lediglich zwei Arzneimittelsparpakete konnte er in seiner Amtszeit durchsetzen.

Ulla Schmidt – Die SPD-Politikerin war von 2001 bis 2009 Bundesgesundheitsministerin und ab 2002 bis 2005 auch für Soziale Sicherung zuständig. Mit neun Jahren war sie die am längsten amtierende Gesundheitsministerin. In ihre Amtszeit fallen eine Reihe einschneidender Reformen, bei denen nicht nur Patienten belastet wurden. Auch Ärzte mussten Budgetkürzungen hinnehmen.

Frank Ulrich Montgomery – Der Hamburger Radiologe ist Präsident der Bundesärztekammer, der Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Bis 2007 leitete er den Klinikärzteverband Marburger Bund. Er gilt als versiert und rhetorisch geschickt. Montgomery, der für 400000 Ärzte spricht, drängt auf eine Nachbesserung am schwarz-gelben Versorgungsgesetzes, mit dem die Koalition dem Ärztemangel begegnen will.

Horst Seehofer – Als Gesundheitsminister kämpfte er während seiner gesamten Amtszeit von 1992 bis 1998 gegen die galoppierende Kostensteigerung im Gesundheitswesen und das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 zwang das Gesundheitswesen zu einem rigiden Sparzwang. Dieser führte nach nur einem Jahr zu einer Kostensenkung von umgerechnet 5,5 Milliarden Euro.


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