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26.01.13 / Schutz contra Bürgerrechte / Politik streitet um neues Gesetz zur Kameraüberwachung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-13 vom 26. Januar 2013

Schutz contra Bürgerrechte
Politik streitet um neues Gesetz zur Kameraüberwachung

Die Bundesregierung will ein neues Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern vor heimlicher Videoüberwachung auf den Weg bringen. Doch der Widerstand der Opposition ist stark: Sie kritisiert „mehr legale Überwachung“ und „Eingriffe in die Bürgerrechte“. Sicherheitsexperten fürchten indes, die Politik will die Neuregelung vor allem für Einsparungen bei der Polizei nutzen.

Nach dem im Dezember versuchten Sprengstoffanschlag in Bonn ist die politische Diskussion um mehr Videoüberwachung stärker geworden. Doch nicht Angst vor Islamisten treibt die Bundesregierung bei ihrem neuen Gesetzentwurf zur Kameraüberwachung. Es entstand nach immerhin zwei Jahren Vorbereitungszeit. Am Mittwoch sollte es im Innenausschuss des Bundestages besprochen werden. Doch der Termin ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Zu brisant erschien die Frage kurz vor der Niedersachsenwahl.

Geht es nach dem Willen der Bürger, ist eine Debatte um mehr Videoüberwachung zumindest im öffentlichen Raum kaum nötig. Nach einer aktuellen Umfrage befürworten das 81 Prozent der Befragten. Das neue Gesetz soll jedoch vor heimlicher Überwachung am Arbeitsplatz schützen. Die Regierung begründete ihr Vorhaben mit Fällen von Überwachung von Mitarbeitern bei der Deutschen Bahn, dem Lebensmittelkonzern Lidl und der Deutschen Telekom. Die Opposition lehnt das Papier ab, denn auch wenn heimliches Filmen verboten werden solle, würde doch zugleich legales Überwachen ausgeweitet, so deren Tenor. „Aus diesem Entwurf spricht nicht der Geist der Bürgerrechte“, sagte Grünen-Politikerin Renate Künast. Wie sich aber Geschäftsinhaber ohne eine Klärung der Rechtslage noch mit legalen Mitteln gegen Ladendiebstahl wehren können, dazu schwieg die Opposition. Die CDU hingegen betont, der Entwurf des Innenministeriums, der laut CDU-FDP-Koalition ursprünglich noch im Januar den Bundestag passieren sollte, untersage eindeutig jede heimliche Überwachung. Der Schutz gehe somit weiter als die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dort waren im Juni noch heimliche Aufnahmen in einem unmittelbaren Verdachtsfall für rechtens erklärt worden. Die Regierung will künftig Kamerabilder nur im Rahmen von Zutrittskontrolle, zum Schutz des Eigentums oder zur Sicherheits- und Qualitätskontrolle zulassen – bei Korruptionsbekämpfung nur bei konkretem Anlass. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Nicht nur bei der Opposition und bei dem Gewerkschaftsbund DGB stoßen diese Pläne, Überwachung klar zu regeln, auf grundsätzliche Ablehnung. Auch linken Aktivisten ist gegen jede Form der Videoüberwachung, vor allem im öffentlichen Raum. In Berlin rufen linke Aktivisten in einer Aktion derzeit zur Kamerazerstörung auf, bisher mit geringem Echo. Damit soll gegen den europäischen Polizeikongress, der im Februar in Berlin stattfindet, protestiert werden.

Doch nicht nur im öffentlichen Raum, auch bei der Kameraüberwachung an manchem Arbeitsplatz könnten neue Gesetzesinitiativen vor allem eines einleiten: weitere Einsparungen bei der Polizei. Das jedenfalls befürchten Polizeigewerkschafter. Die Regierung kann jedenfalls aus der Vertagung keinen Nutzen mehr für Niedersachsen ziehen. SV


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