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26.01.13 / Brüssel ermächtigt sich selbst / EU übergeht staatliche Souveränität bei Fluggastdatenspeicherung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-13 vom 26. Januar 2013

Brüssel ermächtigt sich selbst
EU übergeht staatliche Souveränität bei Fluggastdatenspeicherung

Die EU-Kommission will eine eigene Fluggastdatenspeicherung einführen. Das zeigt eine von ihr ins Internet gestellte Ausschreibung. Der anhaltende Streit um die Weitergabe von europäischen Fluggastdaten an die USA inspiriert Brüssel demnach zu einer eigenen Datensammlung nach US-Vorbild.

Rund 50 Millionen Euro will die EU-Kommission laut ihrer Ausschreibung einem aus der Privatwirtschaft stammenden Partner geben, um eine Fluggastdatensammlung anzulegen. Das EU-Parlament ist darüber nicht informiert. Die rechtliche Grundlage des Vorstoßes ist äußerst fraglich, greift doch schon die Erhebung erheblich in die Kompetenzen der souveränen EU-Mitgliedsstaaten ein. „Eine absolute Anmaßung auf Kosten der Steuerzahler und der Demokratie“, sei das, kritisierte der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro. Die Kommission selbst begründet ihre Ausschreibung indes mit der „Vorbeugung von und dem Kampf gegen Verbrechen“. Vorrangige Ziele sind demnach „Maßnahmen, Passagierinformationseinheiten in den Mitgliedstaaten aufzustellen, um diese zu sammeln, verarbeiten und Passagiernamenslisten (PNR) auszutauschen“. Auch wenn hinsichtlich der Nutzung nur von Abwehr und Bekämpfung „terroristischer Anschläge“ und „ernster Verbrechen“ die Rede ist, und das auch nur auf internationalen Flügen durch EU-Territorium, sollen doch die Daten in einem dezentralen Verbund immerhin bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Die EU-Bürger wie die anderen Gemeinschaftsinstitutionen wissen indes noch nichts davon. Darüber hinaus fasst das EU-Papier schon einmal Risiko-analysen von Passagieren ins Auge. Die von den Fluggesellschaften zu liefernden Daten sollen dazu ausgewertet werden.

Als ahne die Kommission das Maß ihres Übergriffs, verweist die Ausschreibung stets darauf, Daten seien bei den Mitgliedsstaaten zu sammeln, auch von „Bürgerrechten“ ist die Rede. Doch faktisch ist die Absicht, eine klar einheitliche Datenbank für zentralen EU-Zugriff zu schaffen, unverkennbar: Ein „Koordinator“ wird gesucht, der direkt mit der Kommission ein Vertragsverhältnis hat.

Politiker aller Parteien laufen inzwischen Sturm gegen das Vorhaben. Den drohenden Verlust staatlicher Souveränität nimmt allerdings kaum einer der nun protestierenden Politiker, geschweige denn Internet-Aktivisten zur Kenntnis. Allein das fehlende Mandat des EU-Parlaments wird beklagt. Dessen Innenausschuss hatte sich zuletzt im Dezember theoretisch mit einer Datenbank beschäftigt und wird nun von Brüssels Kommissaren vor vollendete Tatsachen gestellt. Letztere unterliegen keiner demokratischen Kontrolle, entscheiden aber über den Datenschutz, auch von Millionen Deutschen. Das Papier übergeht zudem Staaten, die sich ausdrück-lich gegen eine Datei nach US-Vorbild ausgesprochen haben. In Deutschland schiebt das Grundgesetz dem EU-Vorhaben eigentlich einen Riegel vor. Dänemark und Österreich äußerten sich klar gegen eine solche Datenbank. Die Kommission schaltet nun den demokratischen Entscheidungsprozess aus: Bis zu 19 verschiedene Angaben pro Fluggast haben Fluggesellschaften an die Behörden der Mitgliedsstaaten zu übertragen, so die Ausschreibung. Sozialdemokraten kritisierten, die Effizienz solcher Sammlungen sei nicht erwiesen. SV


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