23.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
09.02.13 / Mit Beharrlichkeit zum Ziel / EFTA-Gerichtshof weist Schadenersatzklage gegen Island ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-13 vom 09. Februar 2013

Mit Beharrlichkeit zum Ziel
EFTA-Gerichtshof weist Schadenersatzklage gegen Island ab

Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone (EFTA) in Luxemburg hat in der letzten Woche entschieden, dass Island auf seinem Weg aus der Finanzkrise kein Gesetz des Europäischen Gemeinschatfsrechts gebrochen habe. Island hatte sich nach einer Volksabstimmung geweigert, 350000 niederländische und britische Anleger der isländischen Bank Icesave zu entschädigen, so dass die jeweiligen Regierungen die Garantiezahlungen selbst übernehmen mussten. Daraufhin verklagten die britische und die niederländische Regierung den isländischen Staat auf Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund 3,8 Milliarden Euro exklusive Zinsen.

Diese Klage wurde nun in Luxemburg von der EFTA mit der Begründung verworfen, dass der Staat und damit auch der Steuerzahler bei einem unzureichenden System der Einlagensicherung nicht zur Haftung verpflichtet seien. Icesave, eine Tochter der Privatbank Landsbanki, war im Oktober 2008 mit den zwei anderen großen Kreditinstituten Islands insolvent gegangen. Damit konnte mangels Masse nicht auf den isländischen Bankengarantiefonds „Tryggingarsjósur“ zurückgegriffen werden, der mit bis zu 20000 Euro pro Konto hätte haften sollen.  Für die inländischen Anleger kam der isländische Staat mit einer Garantie der Guthaben auf, die ausländischen Kontoinhaber wurden jedoch abgewiesen und gingen leer aus. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Briten und Niederländern, da Icesave wenige Jahre zuvor in jenen Ländern hunderttausende Kunden mit attraktiven Sparangeboten zu fünf Prozent Zinsen, die dann sogar noch stiegen, gewonnen hatte. Entsprechend wurde dann auch mit insgesamt etwa sechs Milliarden Euro verhältnismäßig viel Geld angelegt, das dann durch den Zusammenbruch der Bank vollständig verloren ging.

Die Klage Großbritanniens und der Niederlande basierte auf der von den Klägern als rechtswidrig kritisierten Be-nachteiligung der nicht-isländischen Kontoinhaber wegen ihrer Staatsbürgerschaft. Die Argumentation der Kläger: Da Island zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehöre, unterliege es wie auch die Klägerstaaten dem Kapitalverkehr des Europäischen Binnenmarktes. Deshalb dürfe es die Kontoinhaber nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeiten unterschiedlich behandeln und Schadenersatzzahlungen verweigern. Diesen Punkt der Klage wiesen die Luxemburger Richter jedoch zurück, da es in der EU-Banken­direktive keine ausdrückliche Regelung des Falles eines unzureichenden Bankeneinlagengarantiesystems gebe. Die Staatshaftung Islands für die Verluste der von ausländischen Staatsangehörigen gehaltenen Konten könne somit nicht erzwungen werden. Mit seiner Entschlossenheit und Beharrlichkeit hat der kleine Inselstaat Island eine enorme Verschuldung, die die Isländer auf Jahrzehnte belastet hätte, verhindert. Sindri Grétarsson/M.H. (siehe Kommentar Seite 8)


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren