23.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
02.03.13 / Mäuse für den NABU / Umweltschutzbund verzichtet gegen Spende auf Klage

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-13 vom 02. März 2013

Mäuse für den NABU
Umweltschutzbund verzichtet gegen Spende auf Klage

Das ist der Einstieg des NABU in die Schutzgeldbranche.“ Der Vorgang, der Johannes Lackmann, den Geschäftsführer von WestfalenWind, so auf die Palme bringt, könnte leicht Schule machen. Obwohl alle Genehmigungen vorlagen, war es dem Landesverband Hessen des Naturschutzbundes NABU gelungen, per Klage mit Sofortvollzug beim Verwaltungsgericht einem kleinen Windparkbetreiber in der Nähe von Gießen den Betrieb von fünf seiner sieben Windräder zu untersagen. Nachdem der Windparkbetreiber 500000 Euro an einen Naturschutzfonds gezahlt hatte, war der NABU zur Rücknahme seiner Klage bereit. Der Naturschutzfonds, an den die Zahlung des verklagten Windkraftanlagenbetreibers gehen wird, soll interessanterweise von einer Stiftung des NABU verwaltet werden. Gefördert wird unter anderem ein Projekt mit dem etwas doppeldeutigen Namen „Mäuse für den Milan“ – eine Untersuchung, ob Kleinsäuger wie Mäuse am Fuß der Windräder Vögel anlocken.

„Wir konnten es uns einfach nicht leisten, dem Vorschlag des NABU nicht zu entsprechen“, so der Geschäftsführer von HessenEnergie Horst Meixner in der „Berliner Zeitung“ zum erstaunlichen Ausgang der Klage des NABU. Selbst der Stillstand von nur wenigen Monaten hatte zu einem Millionenverlust geführt. Der NABU selbst weist erwartungsgemäß die gemachten Anschuldigungen von sich. Der Verband wolle sich durch Klagedrohungen gegen Windparks in Hessen nicht bereichern oder gar ein Geschäftsmodell für Ausgleichszahlungen entwickeln, so seine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Die Argumentation des NABU: „Da der Schaden durch den Bau der Anlagen bereits entstanden ist, können zweckgebundene Ausgleichszahlungen helfen, hier einen Lösungsbeitrag für den Konflikt um Windenergie und Vogelschutz zu leisten.“

Tatsächlich werden sich aber bei Windradprojekten fast immer Beeinträchtigungen für die Natur – vor allem für die Vogelwelt – finden lassen. Insofern könnten die Vorgänge in Hessen eine ungute Vorlage für ein Geschäftsmodell nach dem Muster „Zahlung gegen Klageverzicht“ darstellen. Der hessische Fall ist ohnehin nicht der erste Fall, bei dem sich ein unguter Beigeschmack einstellt. Schon beim Bau des thüringischen Pumpspeicherwerks Goldisthal war es zu einem erstaunlichen Handel gekommen. Nachdem der Landesverband Thüringen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 1996 Klage gegen den Bau des Pumpspeicherwerks eingereicht hatte, wurde 1997 der Rechtsstreit beigelegt – ebenfalls gegen eine Zahlung für Naturschutzprojekte. Zum einen hatte sich die Aussichtslosigkeit der Klage abgezeichnet, zum andern war dem Energiekonzern daran gelegen, das Projekt ohne Verzögerungen auf den Weg zu bringen.

Inzwischen ist die Klagemöglichkeit für Umweltschutzverbände sogar noch leichter geworden. Seit dem Jahr 2002 besteht bundesweit ein Verbandsklagerecht. Wenn sonst nur Geschädigte ein Klagerecht haben, dürfen rund 50 Naturschutzorganisationen gegen Projekte zu Gericht ziehen, sobald sie Umweltbelange verletzt sehen. Die Regelung lädt geradezu dazu ein, allein mit der Androhung einer Klage, nicht nur den Naturschutz, sondern auch ureigenste Interessen der klageberechtigten Organisationen zu verfolgen. Etwa, indem in den Naturschutzprojekten, die mit Geldern aus den „zweckgebundenen Ausgleichszahlungen“ eingerichtet werden, eigenen Mitgliedern eine Anstellung verschafft werden. N.H.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren