28.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
16.03.13 / Das Wunder von Belgrad / Vorbildliche Wiedergutmachung in Serbien – Jetzt gilt gleiches Recht für alle

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-13 vom 16. März 2013

Das Wunder von Belgrad
Vorbildliche Wiedergutmachung in Serbien – Jetzt gilt gleiches Recht für alle

Ausgerechnet Serbien! Das Land, das so viele Negativschlagzeilen durch Kriege und Vertreibungen produziert hat, hat ein absolut vorbildliches Restitutionsgesetz verabschiedet. Bis zu 350000 vertriebene Deutsche und ihre Erben können ebenso wie enteignete Serben, Ungarn und Juden auf Eigentumsrückgabe hoffen.

Worüber soll man mehr staunen? Dass ausgerechnet Serbien, das unter Slobodan Milosevic noch im Jahre 1999 eine große Vertreibung ins Werk gesetzt hat, ein Gesetz verabschiedet hat, das sogar den ab 1944 geflohenen und vertriebenen Deutschen die Rückgabe ihres Eigentums ermöglicht? Oder darüber, dass deutsche Zeitungen nichts darüber berichten?

Klar ist: Beim serbischen Restitutionsgesetz geht es nicht um eine symbolische Geste, sondern um substanzielle Wiedergutmachung. Beobachter rechnen mit rund 150000 Anspruchsberechtigten, die nun Anträge auf die Rückgabe von 300000 Hektar Land stellen können. Das sind knapp vier Prozent des serbischen Staatsgebietes. „Gegenstand der Rückgabe ist das gesamte Vermögen, das nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurde, von Liegenschaften und Unternehmen über bewegliche Sachen bis zu Ackerboden und Bauland“, erklärte der damalige Vizeministerpräsident Bozidar Djelic vor der Verabschiedung des Gesetzes. Soweit enteignete Immobilien einen neuen privaten Eigentümer haben oder öffentlich genutzt werden, soll statt Rückgabe Entschädigung geleistet werden, wobei sich diese am heutigen Wert orientiert. Von der Entschädigung werden zehn Prozent direkt ausgezahlt und die übrigen 90 Prozent in Form von Staatsanleihen geleistet, wobei Belgrad für diesen Zweck zwei Milliarden Euro im Laufe der kommenden zehn Jahre im Haushalt reserviert hat. Wie weit die Wiedergutmachung geht, zeigt eine Gesetzesklausel, die die Entschädigung pro Antragsteller auf 500000 Euro begrenzt.

„Das Gesetz ist allemal vorbildlich“, erklärt der Bundesvorsitzende der Donauschwaben, Hans Supritz auf Anfrage der PAZ. Die Enteignung der einst 550000 Jugoslawiendeutschen – davon rund 350000 in der serbischen Provinz Woiwodina – habe bereits im November 1944 mit einem der berüchtigten „AVNOJ-Dekrete“ begonnen. „Damit wurden fast alle Jugoslawiendeutschen mit einem Federstrich enteignet.“ Ab 1945 wurden diese Enteignungen formal vollzogen, so dass sie jetzt unter die Wiedergutmachung fallen. Das jetzige Gesetz geht über die Regelungen in anderen Ländern deutlich hinaus, weil die Entschädigung unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Enteigneten ist und auch nicht – wie im Falle der Tschechischen Republik – ein Stichtag dazu führt, dass die Deutschen ausgeschlossen werden. „Damit wird für die Donauschwaben aus Serbien Gerechtigkeit möglich“, würdigt Supritz. Die Antragsstellung ist nicht ganz einfach, die Nachweispflicht liegt ganz bei den Alteigentümern. Nach PAZ-Recherchen gibt es bisher erst eine Handvoll vollzogener Restitutionen, die Abwicklung der Entschädigung beginnt ohnehin erst nach Ende der Antragsfrist im März 2014. „Noch weiß niemand, wie sein früheres Vermögen bewertet wird und auf welche Entschädigung es hinausläuft“, erläutert Supritz, der die serbische Sprache beherrscht. Für viele Donauschwaben sei die Antragstellung ohnehin eher eine moralische Frage, ein Protest gegen das an ihren Eltern und Großeltern verübte Unrecht. Die Donau-schwaben loben die Anstrengungen Serbiens für eine Wiedergutmachung ohne Diskriminierung hinsichtlich der Volkszugehörigkeit. Supritz: „Jetzt gilt gleiches Recht für alle. Mehr haben wir nie verlangt und so will es ja auch die EU.“ Konrad Badenheuer


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren