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06.04.13 / Qual der Wahl / Vor allem die Kinder von Türken müssen sich entscheiden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-13 vom 06. April 2013

Qual der Wahl
Vor allem die Kinder von Türken müssen sich entscheiden

Eine Optionspflicht bezüglich der Staatsangehörigkeit gilt für nach dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborene Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip erhalten und besitzen daneben meistens noch nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Diese in Deutschland geborenen Kinder müssen sich nach dem 18. Geburtstag, spätestens bis zu ihrem 23. Geburtstag entscheiden, ob sie die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit behalten wollen. Wer keine Entscheidung trifft, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Nach Angaben der Bundesregierung wird es hiernach bis zum Jahr 2026 allein mit Bezug zur Türkei (die Kinder türkischer Eltern machen den größten Teil aus) 157891 Optionsfälle geben. Der zweitgrößte Anteil betrifft mit 42330 Personen das ehemalige Jugoslawien.

Ausländische Kinder, die in den Jahren 1990 bis 1999 in Deutschland geboren wurden, konnten in einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2000 auf Antrag eingebürgert werden. Sie haben die deutsche und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Auch für diese Kinder gilt grundsätzlich die Optionspflicht. Nach Angaben der Bundesregierung geht es auch hier vor allem um Kinder von Türken, und zwar bis zum Jahr 2017 um weitere 33457 Personen.

Wer die ausländische Staatsangehörigkeit nicht abgeben kann, weil der betreffende Staat es nach seinen Gesetzen nicht gestattet, muss vor dem 21. Geburtstag einen Beibehaltungsantrag für die deutsche Staatsangehörigkeit stellen. Dasselbe gilt, wenn ein Staat die Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit zwar rechtlich erlauben könnte, sie dennoch regelmäßig verweigert. Dies sind derzeit Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Integration, Maria Böhmer, erklärt an die Adresse der Optionspflichtigen: „Sie sind hier geboren und zur Schule gegangen. Sie gehören zu unserem Land. Deshalb bitte ich Sie: Entscheiden Sie sich für Ihre deutsche Staatsangehörigkeit!“ Nicht immer freilich ist mit dem Erwerb derselben auch ein Bekenntnis zu Deutschland verbunden. Der Fernsehsender „Spiegel TV“ brachte einen Bericht von einer Einbürgerungsfeier in Neukölln. Unmittelbar nach deren Ende sagte eine frisch eingebürgerte junge Frau noch im Saal in die Kamera hinein: „Ich hätte lieber meine eigene Nationalhymne gesungen. Ich hab auch gar nicht mitgesungen (beim Deutschlandlied, der Verf.). Ich will das gar nicht. Für mich ist nur das Papier wichtig. Deutsch bin ich nicht.“ M.L.


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