25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
20.04.13 / Auf Anfang

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 16-13 vom 20. April 2013

Jan Heitmann:
Auf Anfang

Ein „Paukenschlag des Bundesverfassungsgerichts“ und eine „Ohrfeige für die Münchener Richter“ sei die Kritik der obersten Verfassungshüter am Akkreditierungsverfahren für den NSU-Prozess. Darin sind sich die „Leitmedien“ und viele Politiker einig. Das ist nicht ganz falsch, aber es ist auch nicht die ganze Wahrheit. Denn die Karlsruher Richter haben kein endgültiges Urteil gesprochen, sondern lediglich eine einstweilige Anordnung erlassen. Zur Begründung führen sie aus, „dass das … subjektive Recht der Beschwerdeführer auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb … verletzt sein könnte“. Zugleich betonen sie den verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte und deren „weiten Entscheidungsspielraum“ bei der Prozessleitung. Ob die Verfassungsbeschwerde tatsächlich zulässig und begründet ist, lassen sie somit ausdrücklich offen. Die Entscheidung darüber erfolgt erst im späteren Hauptsacheverfahren. Es ist also gut möglich, dass die Verfassungsbeschwerde letztendlich abgewiesen wird und die Münchener Richter damit juristisch voll rehabilitiert sind.

Das Oberlandesgericht München hat in dieser Situation das einzig Richtige getan und alles auf Anfang gesetzt. Das Verfassungsgericht hat ihm aufgetragen, „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“. Das braucht Zeit, denn mit nicht gründlich durchdachten Korrekturen des Akkreditierungsverfahrens wäre es nicht getan. Das geänderte Verfahren muss in jeder Hinsicht juristisch unanfechtbar sein. Politisch motivierte Kritik ist sowieso wieder zu erwarten.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren