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27.04.13 / Rassismuspranger / UN-Ausschuss rügt Deutschland wegen Sarrazin

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-13 vom 27. April 2013

Rassismuspranger
UN-Ausschuss rügt Deutschland wegen Sarrazin

Der Antirassismusausschuss der Vereinten Nationen hat Deutschland gerügt, weil es seine Pflichten aus der UN-Antirassismuskonvention verletzt habe. Zur Begründung führt er an, dass die deutschen Behörden strafrechtliche Sanktionen gegen Thilo Sarrazin unterlassen hätten. Konkret geht es um dessen Äußerungen über Türken und Araber in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ sowie in einem Interview. Daraufhin hatte der Türkische Bund Brandenburg-Berlin (TBB) Strafanzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah Sarrazins Äußerungen jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Dagegen reichte der TBB beim UN-Antirassismusausschuss eine Beschwerde ein, da türkischstämmige Menschen durch deutsche Behörden nicht ausreichend vor Rassismus geschützt seien.

Der Ausschuss stellte fest, dass Sarrazins Äußerungen eindeutig rassistisch gewesen seien und Deutschland durch die Einstellung des Verfahrens seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten nicht nachgekommen sei. Der Staat sei verpflichtet, Rechtsschutz gegen rassistische Äußerungen zu garantieren und habe diesen effektiv durchzusetzen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung lässt der Ausschuss ausdrück­lich nicht gelten, wenn es um die Verbreitung rassistischen Gedankenguts geht. Er hat Deutschland aufgefordert, die bestehende Gesetzgebung und Praxis im Bereich der Strafverfolgung rassistischer Äußerungen zu überprüfen.

Auch wenn seine Entscheidungen nicht unmittelbar rechtlich verbindlich sind, hat sich Deutschland ihm durch die Unterzeichnung der UN-Antirassismuskonvention unterworfen. Die Bundesregierung soll innerhalb von 90 Tagen erklären, mit welchen Maßnahmen sie die Entscheidung umsetzen will. Dem Ausschuss gehören 18 „Sachverständige“ aus verschiedenen Ländern an. Sie haben die Aufgabe, die Einhaltung der Konvention zu überwachen. Deutschland ist nicht vertreten, dafür aber Länder wie China, die wegen Missachtung der Menschenrechte berüchtigt sind. J.H.


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