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11.05.13 / Auch für Horst Tappert gilt die Unschuldsvermutung / Die Zugehörigkeit zur Waffen-SS ist kein Verbrechen – Ehrenerklärungen von Kurt Schumacher und Konrad Adenauer

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-13 vom 11. Mai 2013

Auch für Horst Tappert gilt die Unschuldsvermutung
Die Zugehörigkeit zur Waffen-SS ist kein Verbrechen – Ehrenerklärungen von Kurt Schumacher und Konrad Adenauer

Mehr als vier Jahre nach seinem Tod widerfährt dem 1923 geborenen Schauspieler Horst Tappert so etwas wie eine postmortale Hinrichtung. Der Grund: Ein Soziologe will herausgefunden haben, dass Tappert in einer SS-Flak-Ersatzabteilung und ab März 1943 in der 14. Kompanie des SS-Panzergrenadier-Regiments 1 „Totenkopf“ gedient hat. Ob er sich freiwillig gemeldet hat oder eingezogen wurde, bleibt unklar. Die letztgenannte Einheitsbezeichnung macht stutzig, denn ein exakt so bezeichneter Truppenteil wird in den offiziellen Übersichten über die Formationen der Waffen-SS für den Zeitraum, in dem Tappert dort gedient haben soll, gar nicht aufgeführt. Ganz unabhängig davon, in welcher Einheit der Waffen-SS Tappert gedient haben mag, würde ihn das nicht automatisch seiner Ehre berauben. Denn die Waffen-SS ist als im Verbund der Wehrmacht kämpfende rein militärische Fronttruppe nicht mit der Allgemeinen („schwarzen“) SS und schon gar nicht mit den KZ-Wachmannschaften zu verwechseln, auch wenn es hin und wieder einen Personalaustausch zwischen den Organisationen gab. Zur Frage der kollektiven Diffamierung der Waffen-SS kann es keine jeglicher Nähe zum Nationalsozialismus unverdächtigere Stimme als die des legendären Sozialdemokraten und ehemaligen KZ-Häftlings Kurt Schumacher geben. Im Oktober 1951 äußerte er sich in einem Schreiben an den jüdischen Verbandsfunktionär Liebmann Hersch über die Integration der ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS in die deutsche Nachkriegsgesellschaft. Seine Ausführungen sind so differenziert und aufschlussreich, dass sie hier wiedergegeben werden sollen:

„Die Sozialdemokratische Partei ist ausgegangen und geht aus von jeder Ablehnung und Bekämpfung der Kollektivschuld. Das bedeutet nicht, dass sie damit individuelle Verbrechen entschuldigen oder gar zudecken wolle. Sie tritt für die strafrechtliche Verfolgung krimineller Delikte ein. Es wird für Sie von Bedeutung sein zu erfahren, dass sich die beiden Vertreter der früheren Waffen-SS ausdrücklich zu der Bestrafung dieser individuellen Verbrechen bekannt haben. Es besteht also gerade von dieser Seite gar nicht der Wunsch, an die Stelle der Kollektivschuld eine ebenso unmögliche Kollektivunschuld zu setzen. Die Grundlage dieser Unterhaltung ist das menschliche und staatsbürgerliche Moment. Aus dem zweiten Weltkrieg sind mehr als 900000 Angehörige der früheren Waffen-SS zurückgekehrt. Diese Waffen-SS ist weder mit der allgemeinen SS, noch mit den speziellen Organisationen der Menschenvernichtung und -verfolgung gleichzusetzen, sondern hat sich selbst als eine Art vierter Wehrmachtsteil gefühlt und ist damals auch so gewertet worden. Die Waffen-SS als Massenformation ist kriegsbedingt gewesen und für Kriegszwecke geschaffen worden. Sicher sind viele der jungen Menschen Träger einer spezifisch hitlerischen Ideologie gewesen, ohne aber die Verbrechen der zwölfjährigen Diktatur als solche zum Bestandteil ihrer politischen Zielsetzung zu machen, sehr oft, ohne sie zu kennen oder ohne sie ausreichend zu kennen. Hunderttausende aber sind ohne ihr Zutun für die SS als Wehrmachtsteil eingezogen oder von anderen Formationen, z. B. von der Luftwaffe, gegen ihr Wollen zur Waffen-SS abkommandiert worden. Die Mehrzahl dieser 900000 Menschen ist in eine ausgesprochene Pariarolle geraten. Sie sind kollektiv haftbar für die Verbrechen des SD und der Menschenvernichtungsaktionen gemacht worden, trotzdem sie als Waffen-SS kaum nähere Berührung damit hatten als manche andere Wehrmachtsteile. Zu jedem totalitären System hat es gehört, mit allen Methoden der Verstrickung ein Ergebnis der Mitschuld aller zu erzeugen. Im Falle der Waffen-SS hat man im Bewusstsein der Welt eine totale Komplizität herbeizuführen sich ziemlich erfolgreich bemüht. Uns scheint es eine menschliche und staatsbürgerliche Notwendigkeit zu sein, diesen Ring zu sprengen und der großen Masse der früheren Angehörigen der Waffen-SS den Weg zu Lebensaussicht und Staatsbürgertum freizumachen. Die früheren Angehörigen der Waffen-SS haben die ersten Jahre der Hilflosigkeit und der Existenzlosigkeit, die sich besonders für ihre Familien drückend bemerkbar machten, ohne viel Gejammer überstanden. Allmählich zieht aber ein Gefühl der Empörung bei ihnen herauf, das weniger den gegenwärtigen Leiden, als der Angst vor der Ausweglosigkeit ihrer Situation entspringt. Ein kompakter Komplex vor rund 900000 Menschen ohne soziale und menschliche Aussicht ist zusammen mit ihren Angehörigen schon zahlenmäßig keine gute Sache für eine junge, von größten Spannungen der Klassen und Ideen zerpflügte Demokratie. Ihnen, die keine kriminelle Schuld auf sich geladen haben, sollte man die Möglichkeit geben, sich erfolgreich mit der für sie neuen Welt auseinanderzusetzen. Die überwiegende Mehrheit hat die NS-Ideologie verlassen.“

Zweifellos waren die Truppenteile der Waffen-SS stärker ideologisiert als die der Wehrmacht, weshalb sie häufiger als diese in Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht verwickelt waren. Trotzdem hat die große Mehrheit ihrer Angehörigen tapfer und ritterlich ihre soldatische Pflicht erfüllt. Bundeskanzler Konrad Adenauer hat dies Ende 1952 in einem Schreiben an Paul Hausser deutlich gemacht, als er seine vor dem Deutschen Bundestag abgegebene Ehrenerklärung für die Wehrmacht auf die Angehörigen der Waffen-SS ausdehnte, „soweit sie ausschließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben“. Solange ihm nicht nachgewiesen wird, dass er dies nicht getan hat, gilt diese Ehrenerklärung auch für Horst Tappert. Jan Heitmann


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