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08.06.13 / Verkehrte Namen / Russen fühlen sich von Letten benachteiligt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-13 vom 08. Juni 2013

Verkehrte Namen
Russen fühlen sich von Letten benachteiligt

Bei der Übersetzung russischer Familiennamen ins Lettische verfolgen die Letten eine nationalistisch geprägte Politik“, so der Vorwurf der russischen Minderheit in Lettland. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen lettische Behörden russische Familiennamen strikt nach der staatlichen Namensgesetzgebung umschreiben, ohne Rücksicht auf Ungenauigkeiten bei der Übertragung von der kyrillischen in die lateinische Schrift. Die Folge sind nicht nur häufige Bedeutungsänderungen, sondern auch Verhunzungen der russischen Namen, weil statt der Transkription (lautgleiche Übertragung) die Transliteration (buchstäbliche Übertragung) angewandt wird.

Jüngst kam es zum Streit, als ein russisches Elternpaar seinen neugeborenen Sohn behördlich melden wollte. Das Kind sollte Miron heißen, ein altgriechischer, für Engel verwendeter Name mit der Bedeutung „Wohlgeruch“. Das Standesamt weigerte sich, den Namen in dieser Form einzutragen, bestand vielmehr auf der gesetzlich vorgeschriebenen lettischen Schreibweise mit „s“ am Ende, also Mirons, was auf Lettisch allerdings „Verstorbener“ bedeutet. Die Eltern weigerten sich, das Kind so zu nennen,š und verklagten das Standesamt. Ob die Familie Erfolg haben wird, muss sich zeigen.

Diejenigen Russen, die bisher gegen die Verunstaltung ihrer Namen klagten, brauchten einen langen Atem, denn die lettischen Gerichte stellten sich quer. Galina Schischkina (Transkription, wie gesprochen) kämpft seit 1998 dagegen, dass in ihren Papieren der Name Siskins steht. Weil bei der Transliteration das „sch“ als „š“ wiedergegeben wird, das umgekehrte Dach auf dem s aber im lateinischen Alphabet nicht vorkommt, ließ man den Zischlaut unter den Tisch fallen und hängte das lettische Endungs-S an den Namen. Bislang hatte sie keinen Erfolg.

Leonid Raichmann, der zu Leoníds Raihmans wurde, ersuchte um Hilfe beim Komitee für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Ruslan Pankratow reichte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein, doch obwohl das Uno-Komitee 2010 den Letten vorwarf, das Recht seiner Bürger zu beschneiden, sah die Regierung in Riga keinen Grund, die Namensgesetze zu ändern. Manuela Rosenthal-Kappi


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