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08.06.13 / Fahrlässigkeiten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-13 vom 08. Juni 2013

Fahrlässigkeiten
von Michael Leh

Es läuft weiter gut für die türkischstämmigen Angeklagten im Fall Jonny K. Als am fünften Verhandlungstag der Prozess wegen eines Schöffen platzte, sah man die Angeklagten Hüseyin I. und Melih Y. lachend im Gespräch mit Verteidigern. Und da war noch nicht einmal ihre Haftverschonung verkündet. Schräg gegenüber von ihnen saß Tina K., die Schwester des Todesopfers, mit versteinertem Gesicht. Tinas afrodeutscher Freund Gerhardt C., genannt Kaze, der bei der Gewaltorgie schwer verletzt wurde, saß mit hochgezogenen Schultern neben der Nebenkläger-Anwältin, den Kopf tief auf die Brust gesenkt. Auch er wird noch einmal ganz neu aussagen müssen, ebenso wie alle Angeklagten, Zeugen und medizinischen Gutachter. Dieses Ergebnis haben sicher weder der wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnte Schöffe noch die Boulevardzeitung „B.Z.“ beabsichtigt – aber fahrlässig bewirkt. Der Vorsitzende Richter erklärte, auch die Journalisten, die den Schöffen „zielgerichtet aufgesucht“ hätten, müssten sich fragen lassen, ob dies für den „Fortgang des Verfahrens förderlich“ gewesen sei.

Die Verteidiger hatten die Anträge auf Haftverschonung ihrer Mandanten auch damit begründet, dass diese die Aussetzung des Verfahrens „nicht zu vertreten“ hätten. Dabei handelte es sich zunächst um keine zeitliche Verzögerung, wenn das Verfahren bereits wie geplant am 6. Juni neu beginnen würde – dieser Tag war auch zuvor schon als nächster Verhandlungstermin angesetzt. Doch drei Anwälte hatten Erfolg – ihre Mandanten kommen frei.

Ein Verteidiger äußerte auch vor Journalisten zuversichtlich die Erwartung, dass bei den meisten Angeklagten – sie sind alle volljährig – das Jugendstrafrecht angewendet werde. Dabei ist bei keinem einzigen der mutmaßlichen Täter bislang eine „verzögerte Reife“ ersichtlich. Sie wussten, was sie taten.


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