Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-13 vom 08. Juni 2013 OMV ruft deutsche Volksgruppe in Polen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2013 auf Die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung (OMV) der CDU Nordrhein-Westfalen sieht durch die Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche die deutsche Volksgruppe in der Republik Polen als wahlberechtigt an. OMV-Landesvorsitzender Michael Weigand hält daher bereits eine Teilnahme an der Bundestagswahl am 22. September für wünschenswert. Nach der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nötig gewordenen Neufassung des Bundeswahlgesetzes sind auch Auslandsdeutsche, die nie einen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, wahlberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“, wie der Bundeswahlleiter mitteilt. Hierzu stellt Michael Weigand fest: „Die Deutschen in dem ehemaligen Ostgebieten werden ausdrück-lich durch Artikel 116 des Grundgesetzes angesprochen und sind somit bereits in der Verfassung berück-sichtigt.“ Ihre Verankerung mit der Gesellschaft der Bundesrepublik ergebe sich zudem aus der Tatsache, dass ein beachtlicher Anteil der bundesrepublikanischen Bevölkerung nicht nur aus den Regionen stamme, in denen diese Auslandsdeutschen heute noch leben, sondern auch die gleiche Geschichte und regionale Kultur mit ihnen teile. „Wenn die vertriebenen Schlesier, Pommern und Ostpreußen Bestandteil der Bundesrepublik sind – und das sind sie unbestritten – mit welcher Berechtigung sollen wir ihren heimatverbliebenen Landsleuten dieses Recht verwehren?“, so Weigand. Insbesondere wer sich in Organisationen der deutschen Volksgruppe, in einer Landsmannschaft oder in einer mit ihr kooperierenden Vereinigung engagiere, zeige damit seinen Bezug zu den historischen Ostgebieten und sei somit als Bestandteil des Staatsvolkes anzusehen. Formelle Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist ein Eintrag in die Wahlliste, der durch Versenden eines Antragsformulars an den Bundeswahlleiter erzielt werden kann. Weitere Informationen sind beim Bundeswahlleiter und bei den Konsulaten der Bundesrepublik erhältlich. Hier muss am 22. September auch die Wahlstimme abgegeben werden. Weitere Informationen sind erhältlich unter: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/index.html http://www.oppeln.diplo.de/__Zentrale_20Komponenten/Themenpakete/Bundestagswahl-2013/Ganze-Seiten/de/ Bundestagswahl-2013-Info-de.html?site=248393 Nachfragen bei Michael Weigand, Vorsitzender unter Telefon (02161) 30 45 704 oder Arno Barth, Landesgeschäftsführer unter Telefon (0211) 136 00 92. |
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