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15.06.13 / Blut statt Sex

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 24-13 vom 15. Juni 2013

Blut statt Sex
von Manuel Ruoff

Günter Krings Anregung nach dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil zu erwägen, auch Wohngemeinschaften in den Genuss des Steuersplittings kommen zu lassen, ist logisch und konsequent, recht und billig. Als noch ausschließlich die Ehe gefördert wurde, weil sie die Keimzelle ist, aus der eine Familie entsteht, wäre Krings Forderung ungerechtfertigt gewesen. Wenn denn nun aber auch sogenannte Homo-Ehen gefördert werden mit der Begründung, dass auch ihre Mitglieder gemeinsam wirtschafteten und füreinander einstünden, ist überhaupt nicht einzusehen, warum dann nicht auch Wohngemeinschaften, die diese Kriterien erfüllen. Gleiches gilt für das Renten- und Steuerrecht. Denn die Frage, ob eine Beziehung sexuell ist, darf für den Staat kein Kriterium sein, ist vielmehr Privatsache. Dieses gilt umso mehr, als eine sexuelle Komponente in einer Lebensgemeinschaft schon lange kein Garant mehr für deren Bestand ist. Wenn beispielsweise zwei Frauen zusammenleben, sollten sie nicht deshalb diskriminiert werden, weil sie „nur“ Schwestern sind und keine Lesben. Blut verbindet manchmal mehr als Sex.  (Siehe Schulden-Uhr Seite 2.)


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