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29.06.13 / Tierschutz wird unterlaufen / EU-Freihandelsabkommen mit der Ukraine erlaubt Verbotenes

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-13 vom 29. Juni 2013

Tierschutz wird unterlaufen
EU-Freihandelsabkommen mit der Ukraine erlaubt Verbotenes

Ein bestehendes Freihandelsabkommen der EU mit der Ukraine hebelt EU-Tierschutzstandards aus. Zum Schaden deutscher Landwirte und Verbraucher genießt das Vorhaben sogar noch die finanzielle Förderung durch Deutschland. Bereits seit Februar erlaubt die EU-Kommission die Einfuhr von Eiprodukten und Eiern der Güteklasse B aus der Ukraine, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen. Lediglich Hygienestandards müssten bei der Einfuhr aus der Ukraine beachtet werden. Im Klartext bedeutet dies, dass aus der Ukraine Eier aus Legebatterien eingeführt werden dürfen, die innerhalb der EU aus Tierschutzgründen längst verboten sind.

Mit der Brüsseler Erlaubnis zur Einfuhr der Eier aus der Ukraine sind vor allem die deutschen Landwirte gleich doppelt die Gelack-meierten. Deutschland war eines der wenigen EU-Länder, in dem das Verbot der bisherigen Käfighaltung ab Anfang 2012 ernstgenommen wurde. Während hierzulande kostspielig Ställe auf die neuen EU-Standards umgerüstet wurden, war in mehreren EU-Ländern die Umrüstung auf die lange Bank geschoben worden. Das Resultat: Mit Duldung Brüssels wurden auch nach dem Verbot Eier aus den alten Legebatterien in der EU vermarktet. Mit der Zulassung der ukrainischen Billigkonkurrenz, die sich nun nicht an die EU-Standards halten muss, wird der deutschen Geflügelwirtschaft nun erneut bewiesen, dass sich ein Einhalten Brüsseler Vorgaben nicht auszahlt.

Nicht viel besser sieht es beim Verbraucherschutz aus: Die Billig-Einfuhren aus der Ukraine sind zwar am Herkunftsstempel erkennbar, wenn sie als Frischei vermarktet werden. In Form von Flüssigei – etwa zur Nudelherstellung – entfällt die Pflicht zur Herkunftsangabe und damit die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Damit nicht genug. Der Bau von zwei großen Hühnerställen mit Käfighaltung in der Ukraine wurde von Deutschland sogar noch mit staatlichen „Hermes“-Bürgschaften gefördert. Vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium unter Phillip Rösler (FDP) wurde unterdessen die Verantwortung zurückgewiesen. Zuständig sei die Welthandelsbehörde WTO, bei der sich Deutschland für eine tierschutzgerechtere Formulierung der Freihandelskriterien einsetzen wolle, so das Wirtschaftsministerium. Damit ist zwar nicht erklärt, warum Röslers Ministerium die Hermes-Bürgschaften bereitgestellt hat, trotzdem ist die Antwort aufschlussreich: Sollte zutreffen, dass nicht der EU-Freihandelsvertrag mit der Ukraine, sondern die Kriterien der WTO ausschlaggebend sind, wäre dies ein schlechter Vorgeschmack auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. Unabhängig von dem, was Verbrauchern dann von Brüssel und Washington versprochen wird, wäre dann ein Blick auf die Bestimmungen der Welthandelsbehörde angebracht. Sei es im Hinblick auf Spezialitäten der US-Lebensmittelindustrie wie chlorbehandeltes Hähnchenfleisch, Rindfleisch mit Masthormonen oder „pink slime“, chemisch aufbereitetem Fleischschleim aus Verarbeitungsresten zur Streckung von Hackfleisch. N.H.


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