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29.06.13 / Von der pädophilen Vergangenheit eingeholt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-13 vom 29. Juni 2013

Gastbeitrag
Von der pädophilen Vergangenheit eingeholt
von Johann Braun

Nachdem die Öffentlichkeit viele Jahre nichts davon wissen wollte, ist die Verstrickung der Partei „Die Grünen“ in die Pädobewegung nun doch in die Schlagzeilen gekommen. Das liegt zum Teil wohl an den bevorstehenden Wahlen. Die Zusammenhänge, um die es dabei geht, sind jedoch unabhängig davon von Interesse.

Die Grünen waren zweifellos nie eine „Pädopartei“ im unmittelbaren Sinn dieses Wortes, haben sich aber seit jeher als Wortführer aller möglichen „Minderheiten“ verstanden. Schwule und Lesben nehmen dabei einen hervorragenden Platz ein. Innerhalb der Schwulenbewegung jedoch hatten lange Zeit auch schwule Pädophile, die sich für die Straflosigkeit einvernehmlicher Sexualität mit Kindern einsetzten, ein Unterkommen gefunden. Viele dieser „Pädos“ sahen daher die Grünen ebenfalls als „ihre“ Partei an. Auf Seiten der Grünen aber fand man zunächst keinen Grund, sich von dieser Minderheit innerhalb der schwulen Minderheit zu distanzieren.

Dass die Schwulen- und die Pädobewegung in den 70er und 80er Jahren teilweise an einem Strang zogen, zeigt sich in vielem: Beide engagierten sich in denselben Organisationen, pädosexuelle Literatur wurde über „schwule Buchläden“ vertrieben, von den politischen Parolen der Schwulen machten auch die Pädos Gebrauch. Wenn die Schwulen für die Straflosigkeit der Homosexualität stritten, so forderten die Pädos ein „Schwulenrecht“ auf Sex mit Kindern. Und wenn sich die Schwulen im Gefolge linker Ideologien als Speerspitze des politischen Fortschritts verstanden, so hieß es bei den Pädosexuellen: „Die Kinder in den Armen der Pädos sind die Revolutionäre von morgen.“ Spuren dieses Schulterschlusses lassen sich bis in das neue Jahrtausend hinein verfolgen.

Heute kann anscheinend niemand verstehen, wie man die psychischen Folgen pädosexuellen Missbrauchs jemals übersehen konnte. Damals jedoch gab es viele, die einvernehmliche Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern geradezu für förderlich hielten. Den Kindern würde dadurch – so glaubte man ernsthaft – eine Zuwendung verschafft, die sie in ihren Familien häufig nicht fänden. Die von Sexualwissenschaftlern und progressiven Juristen dafür angeführten Beispiele waren so ausgewählt und aufgemacht, dass man in der Tat in Zweifel geraten konnte. Wer wird schon einem ausgewiesenen Experten widersprechen, wenn er selbst über keinerlei eigene Erfahrung verfügt? Im Windschatten der Reformpädagogik nistete sich die Pädophilie selbst an renommierten Internaten wie der Odenwaldschule ein.

Dass die Pädos mit ihrem Anliegen bei den Grünen gut ankamen, lag daher im Trend der Zeit, ähnlich wie auch das derzeitige Erschrecken über die Vergangenheit dieser Partei sich einem abermals veränderten Zeitgeist verdankt. Aber auf Dauer war mit den Pädos nicht gut Kirschen essen. Das wurde auf einem Ende März 1985 veranstalteten Sonderpartei in Bad Godesberg sichtbar, wo sich die pädophilen „Stadtindianer“ wie die Wilden aufführten. Es hatte sich aber auch schon 1980 anlässlich einer Tagung unterschiedlicher Homo-Gruppen in der Bonner

Beethovenhalle gezeigt. Bereits dort hatten radikale Pädos das Heft des Handelns an sich gerissen und die Veranstaltung in ein Chaos verwandelt. Einen Eindruck, wie es dabei zuging, vermitteln die Berichte, die in dem Band „… alle Schwestern werden Brüder …“ (1986) festgehalten sind.

Im Grunde war daher absehbar, dass zwischen Schwulen und Pädos eine Trennlinie gezogen werden musste, wenn die „Schmuddelkinder“ der Schwulenbewegung nicht auch die „sauberen“ Schwulen in Verruf bringen sollten. Viele Schwule, die das Anliegen der Pädos zunächst unterstützt hatten, vollzogen daher eine Kehrtwende und taten so, als habe es die geschilderte Aktionsgemeinschaft nie gegeben. Man verwahrte sich dagegen, mit den Pädos in einen Topf geworfen zu werden, und behauptete, dass Schwule und Pädos nichts miteinander gemein hätten. Wer auf Tatsachen verwies, aus denen sich das Gegenteil ergab, wurde diffamiert und zur Unperson gemacht. Aber nicht nur die Schwulen selbst, auch die Grünen, die um Wählerstimmen bangen mussten, schwenkten ein und verhielten sich, als ob sie an Gedächtnisschwund litten. Wer als Politiker damit konfrontiert wurde, dass er sich früher im entgegengesetzten Sinn geäußert hatte, leugnete dies einfach oder suchte es zu verharmlosen.

Daniel Cohn-Bendit – dessen Neigung allerdings dem anderen Geschlecht gilt – erklärte die Schilderung seiner sexuellen Erlebnisse im Frankfurter Kinderladen für eine literarische Fiktion. Volker Beck, der in dem Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ noch 1988 die „Entkriminalisierung der Pädosexualität“ auf den Weg bringen wollte, redete sich damit heraus, sein Manuskript sei vor der Veröffentlichung von ihm „nicht autorisiert“ worden, was nur heißen kann, dass er – aus welchen Gründen auch immer – keine Druckfahnen erhalten hatte. Später behauptete er, sein Text sei verfälscht und „Pädophilen-Kritisches“ herausgestrichen worden. Indessen kam er mit diesen Erklärungen erst heraus, als der verantwortliche Herausgeber des Buches bereits verstorben war. Hinter dessen Pseudonym „Leopardi“ verbarg sich der früh verstorbene Hochschullehrer Joachim S. Hohmann, der sich zu seinen Lebzeiten gegen die ihm gemachten Vorwürfe wohl rechtlich zur Wehr gesetzt hätte.

Mancher mag denken, dies seien alte Geschichten, die man am besten auf sich beruhen lasse. Aber abgesehen davon, dass man dies bei Ereignissen, die ein anderes politisches Spektrum betreffen, auch nicht tut, liefern diese Geschichten noch immer den Schlüssel zum Verständnis gesetzlicher Regelungen, von denen man sonst eine reichlich naive Vorstellung hätte. Einer der Erfolge der Pädobewegung war nämlich der, dass das strafrechtliche Schutzalter 1994 auch für Jungen auf 14 Jahre herabgesetzt wurde. Allerdings geschah dies unter einer christlich-liberalen Regierung, wo man sich offenbar nicht bewusst war, dass man damit eine alte Forderung sowohl der Pädos wie auch der Grünen erfüllte. Zur Rechtfertigung der neuen Regelung wurde gelegentlich argumentiert, man habe damit einvernehmliche Sexualkontakte unter jungen Leuten entkriminalisieren wollen. Aber wann wäre deswegen jemals Anklage erhoben worden? Dem wahren Grund dürfte man näherkommen, wenn man sich klarmacht, dass die Herabsetzung des Schutzalters es einschlägig Interessierten ermöglicht, an Jungen ab 14 heranzukommen, ohne sich strafbar zu machen. Die „Freigabe“ der 14-Jährigen war als Teil einer Salamitaktik gedacht, an deren Ende die Freigabe der Pädosexualität überhaupt stehen sollte.

Aber davon spricht man nach wie vor ungern. Am Ende könnte jemand auf den Gedanken kommen zu fragen, ob von den Christdemokraten dasselbe zu erwarten ist wie von den Grünen, nur eben mit einer gewissen Verzögerung. Das würde womöglich Licht auf ganz andere „konservative“ Projekte werfen. Oder die Bürger könnten sich dafür interessieren, welche Zukunftsvisionen unseren Politikern heute vor Augen stehen, ohne dass die Wähler dies ahnen. Das Letztere zu verhindern, dürften alle Parteien gleichermaßen interessiert sein. Auch in Wahlzeiten, ja gerade hier.

 

Prof. Dr. Johann Braun, geboren 1946, ist Jurist und Rechtsphilosoph. Er lehrte als ordentlicher Professor an den Universitäten Trier und Passau. 2001/02 vertrat er die Länder Sachsen und Thüringen bei ihrer Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.


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