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13.07.13 / Zensus: Lage verfahren / 180000 Einwohner weniger? Senat will klagen, Bezirke nachzählen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-13 vom 13. Juli 2013

Zensus: Lage verfahren
180000 Einwohner weniger? Senat will klagen, Bezirke nachzählen

Nach der Blamage bei der Volkszählung (Zensus 2011), die für Berlin weniger Einwohner und damit weniger Geldtransfers ermittelte, will der Senat gegen das Ergebnis klagen. Die Bezirke prüfen unterdessen, wo Einwohner „verlorengingen“, wo also Politik und Behörden Fehler gemacht haben.

„Da führt kein Weg dran vorbei, wir müssen den Widerspruch zwischen den verschiedenen Größen endlich auflösen, da hängen schließlich Rechtsverbindlichkeiten dran“, so Klaus-Dieter Gröhler (CDU), Vize-Bürgermeister des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf.

Dem Bezirk nahm der Zensus ein Zehntel der Bewohner. Lange hatten Experten vor schlampigen Melderegistern gewarnt. Doch Berlin setzte allein auf die „wachsende Stadt“. Und Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix erklärt den Zensus kurzerhand für verfassungswidrig.

Während die betroffenen Stadtstaaten Hamburg und Berlin Widerspruch gegen die Volkszählung einlegten, um die korrigierten Daten erneut zu korrigieren, wollen die betroffenen Behörden vor Ort aus den gemachten Fehlern bei der Verarbeitung von Einwohnerdaten lernen. Und die sind gravierend, „fehlen“ doch allein Berlin 180000 Einwohner.

Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bereitet persönlich die fristgerechte Beschwerde gegen den Zensusbescheid vom eigenen Landesamt für Statistik vor. Das Ressort von Innensenator Frank Henkel (CDU) ist für das weitere Verfahren zuständig. Findet es keinen rechtlichen Hebel gegen den Zensus, dürfte das die rot-schwarze Koalition belasten, denn der durch die neue Bevölkerungslage nötige Sparkurs engt vor allem die SPD ein: Von der „Inklusion“ von Behinderten über Wohnungsförderung bis hin zu den Bildungsausgaben scheinen zentrale SPD-Projekte nun kaum noch finanzierbar.

Für einen erfolgversprechenden Einspruch fehlt indes die Möglichkeit einer Gegenprüfung der Statistik. Sie ist rechtlich schlicht nicht vorgesehen. Darauf beruft sich auch Dix, der Charlottenburg-Wilmersdorf Stichproben zur Nachprüfung gemeldeter Einwohner untersagte. Gröhler geht es um eine Stichprobe bei 1000 Einwohnern, denn die Zahl nicht zustellbarer Wahlunterlagen ist geringer als die der fehlenden Bürger – ein Widerspruch zum neuen Zensus. Durch die unklaren Zahlen können sogar Entscheidungen wie die Bundestagswahl angreifbar werden. SV


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