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20.07.13 / Uralt, aber nicht altmodisch / Ein Viertel aller EU-Staaten wird von Monarchen repräsentiert

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-13 vom 20. Juli 2013

Uralt, aber nicht altmodisch
Ein Viertel aller EU-Staaten wird von Monarchen repräsentiert

Vor vier Jahrtausenden, vielleicht sogar noch ein paar hundert Jahre früher, entstanden die ersten Königreiche, in Ägypten, in Israel, in Rom, in China, um einige der ältesten und wichtigsten Hochkulturen zu nennen. Und noch heute haben 43 von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einen Monarchen an ihrer Spitze.

In der EU werden sieben von 28 Staaten, also genau ein Viertel, monarchisch geführt – sechs Königreiche und ein Großherzogtum; hinzu kommen die Fürstentümer von Monaco und Andorra, die keine volle Souveränität genießen und folglich nicht als selbstständige EU-Mitglieder zählen.

Heute gibt es fast nur noch sogenannte Erbmonarchien, in denen die Herrscherfamilien strengen Thronfolgeregelungen unterliegen. Sie zeichnen sich durch Kontinuität und Verlässlichkeit aus; das Volk weiß nicht nur, wen es hat, sondern auch, wen es demnächst bekommen wird. Dass in diesen Dynastien auf exzellente Ausbildung Wert gelegt wird, ist selbstverständlich.

Ebenso selbstverständlich ist der unbedingte Respekt vor den demokratisch-parlamentarischen Institutionen. In europäischen Königs- und Fürstenhäusern wie auch in Japan finden sich keine Spuren von mittelalterlicher Feudalherrschaft mehr.

Anders konstruiert als die parlamentarischen Monarchien in Europa sind die konstitutionellen Monarchien vorzugsweise der arabischen Welt. In Staaten wie Marokko, Jordanien oder den Vereinigten Emiraten hat das Staatsoberhaupt erheblichen Einfluss auf das politische Tagesgeschäft. Saudi-Arabien, Katar oder die Sultanate Brunei und Oman gelten gar als letzte Bastionen eines nahezu uneingeschränkten Absolutismus. Gemäßigt konstitutionelle Monarchien finden wir auch noch in Thailand, Kambodscha und Buthan.

Weltweit gibt es nur noch vier sogenannte Wahlmonarchien. In Kambodscha wird der König von einem neunköpfigen Thronrat auf Lebenszeit auserkoren. In Malaysia wird alle fünf Jahre ein neuer König auf Zeit gewählt; zur Wahl stehen die neun Sultane des Landes, deren politische Funktion mit der unserer Ministerpräsidenten in den Bundesländern vergleichbar ist.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten haben sich 1971 sieben autonome Emirate zusammengeschlossen. Der Herrscherrat, bestehend aus den sieben Emiren, wählt aus den eigenen Reihen für jeweils fünf Jahre einen Präsidenten, der als konstitutioneller Monarch bezeichnet werden kann.

Eine Sonderrolle nimmt der Vatikan ein, ebenfalls eine Wahlmonarchie. Er ist mit nur 0,44 Quadratkilometern der kleinste offiziell anerkannte Staat der Erde, gehört aber nicht der Uno an, sondern hat dort nur Beobachterstatus. In Europa gilt er als die letzte absolute Monarchie. Dass sich die sonst übliche erbliche Thronfolge hier nicht etablieren konnte, ist spätestens seit Einführung des Zölibats durch Papst Benedikt VIII. im Jahre 1022 nachvollziehbar. H.J.M.


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