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27.07.13 / Mythos ungleicher Lohn / Diskriminerung nicht Ursache für niedrige Gehälter bei Frauen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-13 vom 27. Juli 2013

Mythos ungleicher Lohn
Diskriminerung nicht Ursache für niedrige Gehälter bei Frauen

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – unter diesem Motto findet alljährlich der sogenannte „Equal Pay Day“ statt. Forderungen nach Frauenförderung und gerechter Bezahlung werden dabei regelmäßig mit dem Argument einer Geschlechter-Verdienstlücke unterfüttert. Der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern liege bei 23 Prozent, so eines der dabei oft angeführten Argumente. Da liegen die Forderung nach gleicher Bezahlung und die Vermutung auf eine Diskriminierung der Frauen am Arbeitsplatz nahe.

An Statistiken, die diesen Befund zu untermauern scheinen, herrscht inzwischen kein Mangel. Noch immer dünn gesät sind allerdings Untersuchungen, die dem Phänomen der Geschlechter-Verdienstlücke – meist als „Gender Pay Gap“ bezeichnet – einer wissenschaftlichen Kritik unterziehen. Bisher wenig beachtet wird etwa der Einfluss, den das Steuerrecht auf die Einkommensunterschiede von Männer und Frauen hat. Schaut man auf Nettoeinkommen und nicht auf die Bruttogehälter, ist die Lücke geringer, als dies sonst oft angeführt wird, so das Ergebnis einer Untersuchung, die vom Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgelegt wurde. Die Erklärung der Forscher für die zurechtgestutzte Einkommenslücke: Das deutsche Steuer- und Transfersystem schafft es zwar nicht, die „Gender Pay Gap“ komplett aufzuheben, es reduziert diese Lücke aber erheblich. Ausgleichend wirkt die progressive Einkommensteuer.

Noch aufschlussreicher ist eine Untersuchung, die bereits 2006 vom Statistischen Bundesamt vorgelegt wurde. Dort wurden Faktoren wie Teilzeitarbeit, Ausbildungsgrade und konkrete Qualifikationen am Arbeitsplatz berück-sichtigt. Das Resultat bei dieser Herangehensweise: So bereinigt, liegt die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen bei nur acht Prozent. Aufhorchen lassen sollte eine Bemerkung im Re-sumée der Untersuchung: „Der bereinigte ,Gender Pay Gap‘ würde jedoch möglicherweise geringer ausfallen, wenn weitere lohnrelevante Eigenschaften im Rahmen der Analysen hätten berücksichtigt werden können.“ Im Klartext: Die Wissenschaft tappt bei einigen Lohnfaktoren noch immer ziemlich im Dunkeln. Forderungen und Unterstellungen von weitverbreiteter Frauendiskriminierung in Unternehmen von Seiten radikal-feministischer Kreise tut dies allerdings bisher keinen Abbruch.

Einen Erklärungsansatz, wie die Lohnunterschiede zustande kommen, könnte ein Vergleich der Daten von Westdeutschland und den neuen Bundesländern liefern. So ist die Geschlechter-Verdienstlücke in den verschiedensten Untersuchungen regelmäßig im Westen größer als in den neuen Bundesländern. Eine mögliche Erklärung: Weibliche Beschäftigte arbeiten in den neuen Ländern vermehrt in größeren Unternehmen, verfügen oft über ein höheres Dienstalter und arbeiten seltener in Teilzeit.

Vollends fragwürdig wird die Konstruktion von der geschlechtsbedingten Verdienstlücke bei einem Blick auf Zahlen, die oft nicht in den einschlägigen Statistiken auftauchen. Bei Selbstständigen beträgt der Einkommensabstand zwischen Männern und Frauen um die 44 Prozent, nur ist in dem Fall der weiblichen Unternehmer niemand da, der für eine mögliche geschlechtsbedingte Diskriminierung verantwortlich gemacht werden könnte. Die Gründe müssen dem zufolge woanders liegen. N.H.


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