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24.08.13 / Freiheit des Andersdenkenden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-13 vom 24. August 2013

Freiheit des Andersdenkenden
von Konrad Löw

Ist ein Rundfunkjournalist schutzlos, wenn er von einer etablierten überregionalen Tageszeitung in einem halbseitigen Artikel als „Grenzgänger“ zum „Rechtsextremismus“ ausgemacht wird, weil während seiner Vortragsveranstaltung bei der alten Prager Burschenschaft Thessalia zu Bayreuth unter seinen Zuhörern jemand sein könnte, der unerwünschtes Gedankengut hat? Insbesondere wenn die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) dabei offen die Frage stellt, ob „so jemand“, nämlich der beim „Deutschlandfunk“ tätige Journalist Bernd K., für diesen Sender noch tragbar sei und nicht vielmehr gekündigt werden müsse?

Beim Vorwurf, eine „rechte Meinungstendenz“ zum Ausdruck zu bringen, hört die berühmte „Zivilcourage“ auf und es springt keiner für die Freiheit des Andersdenkenden ein. Auch von einer CSU hat der Journalist Bernd K. keinen Schutz zu erwarten, obwohl er sich dieser Partei nahe sieht; denn ihr Verfassungsschutz gab erst die Stichworte für den Kampf gegen Meinungspluralismus und Meinungsfreiheit. Die bayerischen Verfassungsschützer sehen nämlich in einer gut zehn Mitglieder umfassenden Activitas der Burschenschaft Danubia eine Bedrohung für die „Verfassungsordnung“, weil dort Meinungen vertreten würden, von denen man annimmt, dass sie die CSU selbst vertritt, nämlich „Liebe zum Nationalstaat“. Der von der „SZ“ attackierte Bernd K. ist nämlich Mitglied der Danubia, zwar nicht bei der besagten Activitas, aber – wie zahlreiche CSU-Mitglieder – als „alter Herr“ tätig. Diese burschenschaftliche Mitgliedschaft begründet dann den Vorwurf der „Grenzgängerschaft“.

Immerhin sind wir im Zeitalter des Internets. Dieses verschafft dann doch die Chance, dass ein Beitrag, welcher der antipluralistischen Haltung etwa der „SZ“ entgegentritt, Verbreitung findet und den ansonsten der Schweigespirale Unterworfenen damit zu Bewusstsein bringt, dass sie der freiheitsfeindlichen Haltung der Linksjournaille nicht schutzlos ausgeliefert sind. Dieses aufgrund des Internets mögliche Gegengewicht trägt dann wesentlich zur Wahrung der Meinungsfreiheit bei. Im konkreten Fall hat sich die vom Bonner Professor Hans-Helmuth Knütter betriebene Internetseite www.links-enttarnt.net des Falles angenommen, genauer des Artikels des „SZ“-Sportjournalisten Sebastian Krass.

Die „SZ“ trete, heißt es auf der Internetseite, für Gesinnungskontrolle und gegen den vollen politischen Pluralismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem ein. Sie fände die dabei dargestellten Diskriminierungsmaßnahmen des Deutschlandfunks gegen ihren Redakteur nicht empörend, sondern bedauere, dass mangels rechtzeitiger Gesinnungskontrolle bei der Einstellung nunmehr ein „komplizierter“ Fall vorliege; denn schließlich müsse ja doch das „hohe Gut der Meinungsfreiheit“ mit der „Extremismusbekämpfung“ abgewogen werden. Da man unter Letzterem jedoch die Bekämpfung von unerwünschten Auffassungen verstünde, bleibe bei dieser Art von „Bekämpfung“ von der Meinungsfreiheit nicht mehr allzu viel übrig, zumindest im Falle von „rechts“. Und dies, obwohl das Grundgesetz garantiere, dass man eine rechte politische Auffassung haben könne.

Außerdem wende sich die vom „SZ“-Redakteur begrüßte „Extremismusbekämpfung“ nicht „gegen links“, was noch deutlicher mache, dass es gegen die Meinungsfreiheit gehe, nämlich um die Ausschaltung einer rechten politischen Richtung.


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