20.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
24.08.13 / Feige und ohne Ehre – die Täter im Fall Jonny K.

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-13 vom 24. August 2013

Gastbeitrag
Feige und ohne Ehre – die Täter im Fall Jonny K.
von Michael Leh

Die Polizisten vor dem Gerichtssaal in Moabit tragen an diesem Tag schuss- und stichsichere Westen. Um 12 Uhr soll das Urteil im Fall Jonny K. verkündet werden. Der 20-jährige Thai-Deutsche starb nach Fausthieben und Fußtritten von sechs türkischstämmigen Angeklagten am 14. Oktober 2012 auf dem Berliner Alexanderplatz. Dass die Polizei jetzt anlässlich der Urteilsverkündung sogar im Inneren des Gerichts Schutz-westen anlegt, sagt viel darüber aus, wie sie die zu erwartende türkische Klientel einschätzt. Vor diese Saaltür gelangt man dabei nur, wenn man bereits die Sicherheitsschleuse am Eingang des Gebäudes passiert hat.

Als der Vorsitzende Richter Helmut Schweckendiek das Urteil verkündet, ist der Saal vollbesetzt. Der 20-jährige Ex-Amateurboxer Onur U. erhält wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei (Paragraf 231 Strafgesetzbuch) eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Sein Verteidiger Axel Weimann kündigt kurz darauf an, Revision einzulegen. Bilal K. (25), Melih Y. (21) und Hüseyin I. (21) erhalten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei Freiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten. Osman A. (20) und Mehmet E. (20) werden wegen derselben Delikte zu Jugendstrafen von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Damit bleibt das Gericht nicht viel unter den Forderungen des Staatsanwalts Michael von Hagen. Ihn hatte nach seinem Plädoyer drei Tage zuvor noch der Verteidiger von Bilal K., Friedhelm Enners, auf dem Gerichtsflur vor Medienvertretern als „durchgeknallt“ bezeichnet. Wenn Angeklagte sich nach den Vorträgen der tatsächlich durchgeknallten Sozialarbeiterinnen von der Jugendgerichtshilfe, die für alle Bewährung oder nicht einmal Jugendstrafen vorgeschlagen hatten, Illusionen hingaben, so hat sie jetzt die Realität eingeholt.

Onur U., der Gerhardt C. schwer zusammenschlug, den afrodeutschen Freund des Jonny K. und Lebensgefährten von dessen Schwester Tina K., hatte stets bestritten, Jonny K. etwas angetan zu haben. Jetzt irren seine Blicke umher, mal grinst er, mal stiert er vor sich auf die Bank. Die übrigen Verurteilten verharren reglos. Bis das Urteil rechtskräftig wird, werden mit Ausnahme von Onur U. alle noch einmal auf freien Fuß gesetzt. Onur U. bleibt in Haft, weil das Gericht bei ihm angesichts der Strafhöhe die Gefahr sieht, dass er sich noch einmal in die Türkei absetzt. Der Bursche hat wohl weiterhin einen deutschen und einen türkischen Pass, und die Türkei liefert ihre Staatsangehörigen nicht aus. Bilal K., der ebenfalls nach der Tat in die Türkei geflüchtet war, muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Sein Anwalt und der von Melih Y. haben inzwischen auch Revision eingelegt. Melih Y. hatte übrigens bereits 2007 mit zwei anderen Türken einen Raubüberfall mit einem Messer auf zwei deutsche Mädchen im Volkspark Humboldthain in Berlin-Gesundbrunnen begangen. Der Staatsanwalt hatte für ihn drei Jahre Haft gefordert – dann hätte Y., sofern er nur die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, grundsätzlich gemäß Paragraf 53 Aufenthaltsgesetz ausgewiesen werden müssen.

Der Schädel des getöteten Jonny wies vier Verletzungen auf. Jede einzelne von ihnen hätte die Gehirnblutung auslösen können, an der er verstarb, so die Rechtsmediziner. Sie konnten nicht sagen, welche der Verletzungen durch Fußtritte, eventuell einen Sturz oder einen Fausthieb erfolgt sind. Ein einziger Fausthieb hätte bereits die Gehirnblutung auslösen können, so die Gutachter. Der Richter erklärt in der Urteilsbegründung, das Geschehen auf dem Alexanderplatz habe nicht völlig aufgeklärt werden können. Die Täter hätten „nicht alles gesagt, was sie hätten sagen können“. Letztlich wüssten sie selber nicht, durch wen von ihnen Jonny K. „ursächlich“ (bezüglich der Verletzungen) ums Leben kam.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Jonny K. einen ersten wuchtigen Faustschlag ins Gesicht von Onur U. erhielt. Dabei stützt es sich auf die Zeugenaussage von Gerhard C., aber auch eines unbeteiligten Zeugen. Überhaupt habe alles mit Onur U. begonnen, deshalb müsse er rechtlich für die gesamten Tatfolgen einstehen. Onur U. habe aus „Dummheit, Arroganz, Unverschämtheit und Aggressivität“ an einem Stuhl gerüttelt, auf den Gerhardt C. einen betrunkenen Freund habe setzen wollen. Als Jonny K. darauf gesagt habe „Was soll das?“, habe U. zugeschlagen. Dieser erste Schlag sei das „Signal“ für die Angriffe der anderen Täter gewesen. „Alles, was danach passiert ist, ist allen zuzurechnen“, so der Richter. Die Strafkammer habe jedoch nur teilweise feststellen können, „wer was gemacht hat“. Deshalb wurden die fünf anderen nur wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei verurteilt.

Zeugen hatten ausgesagt, dass auch auf den bereits wehrlos auf dem Boden liegenden Jonny K. eingetreten worden sei. Der Richter sprach von mindestens drei Fußtritten gegen den Kopf. Das Gericht sah sich jedoch nicht in der Lage festzustellen, wer auf den Kopf des Opfers trat. Hier hatten sich Bilal K. und Melih Y. gegenseitig bezichtigt; keiner gestand. Der Nebenkläger-Anwalt der Eltern Jonny K.s., Jörg Rehmsmeier, hatte in seinem Plädoyer das Verhalten der Täter, die in großer Überzahl einen Einzelnen angriffen, als „feige, nicht männlich und ohne Ehre“ bezeichnet. Dasselbe gelte für ihr Verhalten nach der Tat.

Wie sind die Urteile zu bewerten? Zunächst bleibt unverständlich, warum keiner der Täter wegen Totschlag angeklagt wurde. Dabei ist – wie dies auch der frühere Bremer Staatsanwalt Daniel H. Heinke in seiner Dissertation „Tottreten. Eine kriminalwissenschaftliche Untersuchung“ aus dem Jahr 2010 darlegt – bei Tritten gegen den Kopf in der Regel immer von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz (dolus eventualis) auszugehen. Wer mit den zumal beschuhten Füßen gegen oder auf den Kopf eines auf dem Boden liegenden Opfers tritt, der nimmt dessen Tod zumindest in Kauf. Schon 13-Jährige verstehen das; warum es deutsche Richter und Staatsanwälte nicht verstehen wollen, bleibt ihr Geheimnis. Auch der Anwalt der Nebenklägerin Tina K., der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber, zeigte sich bereits zu Prozessbeginn völlig damit einverstanden, dass nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt wurde.

Ohne überzeugende Begründungen wurden Onur U., Osman A. und Memet E. „Reifeverzögerungen“ zugute gehalten, so dass sie in den Genuss des Jugendstrafrechts kamen. Was die Strafhöhen betrifft, so hat man in Berlin bereits aufgeatmet, dass die Täter überhaupt hinter Schloss und Riegel kommen sollen. Nach den Einlassungen der Jugendgerichtshilfe hielt man schon alles für möglich. Von „harten Strafen“ kann keine Rede sein. Die viereinhalb Jahre Jugendstrafe hätte Onur U. zumal angesichts seiner Vorstrafen bereits für das brutale Zusammenschlagen des Gerhard C. verdient. Besonders schlimm ist, dass sich unter den fünf anderen Tätern derjenige oder diejenigen befinden, die höchstwahrscheinlich Jonny K. totgetreten haben. Doch keiner wird mit mehr als zwei Jahren und acht Monaten Haft bestraft, die de facto auch nicht voll abgesessen werden. Die Urteile sind kein starkes Signal an die gewaltbereite türkische Immigrantenszene. Es erweist sich vielmehr erneut als Vorteil, wenn man, nach Türkenart, als Gruppe einzelne Menschen zusammenschlägt und zusammentritt. Eine zahnlose und weichgespülte Justiz weiß Brutalitäten nicht mehr richtig ein- und zuzuordnen. So kommen auch Tottreter sehr gut davon.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren