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21.09.13 / Elbvertiefung vor Gericht / Umweltschützer klagen weiter gegen die für die Wirtschaft notwendige Ausbaggerung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-13 vom 21. September 2013

Elbvertiefung vor Gericht
Umweltschützer klagen weiter gegen die für die Wirtschaft notwendige Ausbaggerung

Unternehmen der Hamburger Hafenwirtschaft sehnen die Elbvertiefung herbei, sie argumentieren, diese sei unerlässlich, damit die größten Seeschiffe der Welt den größten deutschen Seehafen auch weiterhin anlaufen können. Selbst die EU-Kommission hat es Ende 2011 als alternativlos bezeichnet, den Fluss auszubaggern. Laut Planungen sollten sich die Bagger von Mitte 2012 an in den Flussgrund wühlen. Doch die Arbeiten wurden gar nicht erst aufgenommen, weil die Umweltverbände BUND und Naturschutzbund Deutschland neue Klagen eingereicht hatten. Sie vertreten die Interessen jener, die negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt befürchten.

Die Elbe ist eine der wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands. Die weltweite Schifffahrt nutzt besonders das rund 130 Kilometer lange Stück zwischen der Nordsee und Hamburg, um die Hansestadt zu erreichen, die wegen ihrer Lage als Seehafen weit östlich im Binnenland als Verteilerknotenpunkt im Ostasienverkehr für Osteuropa und den Ostseeraum dient. Für die langen Überseestrecken setzen interkontinental operierende Reedereien zunehmend Schiffe wie die „CMA CGM Marco Polo“ ein, die bei einer Länge von 396 Metern rund 16000 Container laden können. Die können den Hafen zwar schon heute anlaufen – allerdings nicht voll beladen. Und begegnen dürfen sie sich im Flusslauf auch nicht an allen Stellen, deshalb soll die Fahrrinne zusätzlich in einigen Kurvenbereichen verbreitert werden. Die Baggerarbeiten sollen mindestens zwei Jahre dauern, denn die Planer haben Ruhephasen für Mauser-, Brut- und Laichzeiten verschiedener Tierarten wie zum Beispiel Brandgans, Seeadler und die Fischart Finte vorgesehen.

Trotz solcher Rücksichtnahme gibt es Vorbehalte. Die Obstbauern im Alten Land befürchten beispielsweise, der Salzwassergehalt im Fluss könne so weit ansteigen, dass sie ihre Apfelbäume nicht mehr mit Elbwasser beregnen können. Das ist üblich, um die Blüten bei Frost im Frühjahr vor dem Erfrieren zu schützen. Der Bund geht jedoch nach eigenen Angaben davon aus, dass sich der Salzwassergehalt nach der geplanten Elbvertiefung nicht spürbar verändern wird.

Umweltschützer und Fischer befürchten auch Fischsterben als Folge von Sauerstoffmangel, wie er im Sommer auch jetzt schon auftreten kann. Dies würde gemäß den Umweltschützern durch eine weitere Elbvertiefung verstärkt. Die Planer des Fahrrinnen-Ausbaus halten dagegen. „Es gab auch keine messbaren Auswirkungen der Elbvertiefung von 1999 auf den Sauerstoffgehalt der Elbe“, stellt ein Sprecher der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes fest. Der beobachtete Sauerstoffmangel in den Jahren 1999 und 2000 sei darauf zurückzuführen gewesen, dass die Mittelelbe in dieser Zeit außergewöhnlich wenig Wasser und viele Algen mitführte. Im Hamburger Hafen, wo die Elbe wesentlich tiefer und die Strömung deutlich langsamer sei, sinke ein großer Teil der Algen in tiefere und somit dunklere Bereiche ab. Ohne Licht sterben die Algen, ihre Biomasse wird von Bakterien abgebaut. Und dieser Prozess verbrauche Sauerstoff. Andere Fachleute äußern sogar die Ansicht, die vertiefte Elbe werde mehr Frischwasser zuführen.

Aufgrund der Beschwerden der Umweltverbände mit weiteren Gegenargumenten landete diese komplexe Abwägung zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Das wiederum teilte Ende August mit, es wolle wegen der Tragweite der Entscheidung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzuziehen. Er solle überprüfen, ob die Elbvertiefung gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserqualität nach europäischem Recht verstößt. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, haben Hamburger Behörden ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, das die Auswirkungen des Baggerprojekts auf die Wasserqualität bewertet. Ergebnis: Die Wasserqualität verschlechtert sich, aber nur gering. Deshalb beantragt die Stadt wegen des erheblichen öffentlichen Interesses des Projekts eine Ausnahmegenehmigung. Der EuGH würde dann nicht mehr gebraucht, so hoffen die Hanseaten und warten weiter auf eine Entscheidung. Eigel Wiese


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