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28.09.13 / Berlin ohne Reichsvermögen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-13 vom 28. September 2013

Berlin ohne Reichsvermögen

Das Land Berlin hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Prozess gegen den Bund verloren. Der Gegenstand der Klage: Berlins Anteil an Grundstücken, welche die deutschen Länder 1873 dem neu gegründeten Deutschen Reich unentgeltlich überlassen hatten. Nach der damaligen Planung sollten alle Flächen, die letztendlich nicht für die Reichsverwaltung benötigt werden, wieder an die Länder zurückfallen. Mit Ausnahme Berlins war in der Bundesrepublik 1961 per Gesetz eine Rückgaberegelung vereinbart worden. Wegen des alliierten Beharrens auf einem Sonderstatus für die Stadt hatte das Gesetz in Berlin allerdings erst mit der Vereinigung 1990 Gültigkeit erlangt. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts hätte Berlin allerdings seinen Anspruch spätestens bis zum 2. Oktober 1991 geltend machen müssen. Der Wert der verfallenen Ansprüche Berlins wird auf mehrere Hundert Millionen Euro geschätzt. N.H.


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