Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-13 vom 26. Oktober 2013
Viren statt Bomben Kriege werden schon lange nicht mehr nur mit klassischen militärischen Mitteln auf einem Gefechtsfeld, sondern verstärkt auch mit Computern im virtuellen Raum ausgetragen. Die Nato hat darauf reagiert und im estnischen Reval ein „Cyber-Abwehrzentrum“ eingerichtet, in dem eine Cyber-Doktrin für die Militärallianz erarbeitet wird. Als erstes Ergebnis hat das Zentrum ein Handbuch, das „Tallinn Manual“, mit 95 Regeln vorgelegt, in dem den Mitgliedsstaaten des Bündnisses der Weg zur militärischen Selbstverteidigung gegen digitale Attacken gewiesen wird. Dabei handelt es sich noch nicht um ein offizielles, wohl aber um ein Schlüsseldokument, da es die Grundlage für die zukünftige Cyber-Doktrin bildet. Laut Handbuch können beispielsweise Personen, die Online-Attacken während eines konventionellen Krieges durchführen, „legitime Ziele“ sein, auch wenn sie Zivilisten sind. Auch das Recht auf vorbeugende Selbstverteidigung wird großzügig definiert. Sobald ein Land mit „Cyber-Feindseligkeiten“ beginne, könne bereits von einem Krieg gesprochen werden. Erfolge beispielsweise ein digitaler Großangriff auf die Kommunikationsnetze oder die Börse eines anderen Landes, würde dies somit einen militärischen Gegenschlag rechtfertigen. Eine ökonomische Schädigung als bewaffneten Angriff zu werten und darauf mit militärischen Mitteln zu reagieren, ist unter Juristen nicht unumstritten. Gemäß dem geltenden Völkerrecht darf nur dann Selbstverteidigung geübt werden, wenn ein bewaffneter Angriff mit physischen Schäden, Toten oder Verletzten im Gange ist oder ein solcher unmittelbar bevorsteht. Die Befürworter einer Nato-Cyber-Doktrin bemängeln daher, dass das Völkerrecht der Realität hinterherhinke, weil es den Selbstverteidigungsbegriff zu eng fasse. J.H. |
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