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26.10.13 / Linke gegen freies Mandat / Brandenburg: SED-Erben wollen Abgeordnete an die Leine nehmen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-13 vom 26. Oktober 2013

Linke gegen freies Mandat
Brandenburg: SED-Erben wollen Abgeordnete an die Leine nehmen

Einen Konflikt mit dem Verfassungsrecht beschwört ein bekannt gewordenes Vorhaben von Brandenburgs Linkspartei herauf. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst 2014 sollen die Kandidaten der Partei eine Selbstverpflichtung zum Umgang mit dem Parlamentsmandat unterschreiben. Noch vor der Aufstellung der Landesliste und der Nominierung in den Wahlkreisen sind die potenziellen Landtagskandidaten aufgefordert zu erklären, dass sie „im Falle der Ernennung als Ministerin oder Minister auf ein Abgeordnetenmandat (...) verzichten“.

Kritiker werten diese Verpflichtung der Parteispitze als Angriff auf das verfassungsrechtlich verbriefte freie Abgeordnetenmandat. In Artikel 56 der Landesverfassung Brandenburgs heißt es nämlich unmissverständlich: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“

Die Forderung, auf errungenen Mandate zu verzichten, geht vor allem in Richtung auf Gesundheitsministerin Anita Tack und Wirtschaftsminister Ralf Christoffers. Schon nach der Landtagswahl 2009 übten Parteiführung und Teile der Basis starken Druck auf beide aus, ihre Mandate niederzulegen. Christoffers führte dagegen an, dass er ein Direktmandat errungen habe und er seine Wähler nicht täuschen wolle.

Dass ausgerechnet gegen die beiden bekanntesten Linke-Politiker in Brandenburg nun neuerlich ein derartiger Druck aufgebaut wird, hat mehrere Gründe: Zum einen haben beide Minister starke Widersacher im Landesverband. Regelmäßig scharfe Kritik muss Wirtschaftsminister Christoffers etwa wegen seiner Energiepolitik pro Kohleverstromung einstecken. Ein Mandatsverzicht im Potsdamer Wahlkreis von Gesundheitsministerin Tack würde wiederum den Weg für Linken-Kreischef Sascha Krämer freimachen.

Neben der Forderung nach Mandatsverzicht droht künftigen Landtagskandidaten der Linken noch ein ganzer Katalog von Verpflichtungen: Unter anderem sollen sich die Kandidaten dazu bereit erklären, auf Weisung der Partei Wahlkreisbüros außerhalb des eigenen Wahlkreises zu unterhalten, um eine flächendeckende Parteipräsenz zu gewährleisten. Die designierten Abgeordneten sollen zudem ihre Bereitschaft bekunden, einen Teil der Abgeordneten-Diät als Mandatsträgerbeitrag an die Partei abzuführen, was einer zweckentfremdenden Parteifinanzierung durch den Steuerzahler gleichkäme. N.H.


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