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26.10.13 / Der »Reichsdeputationshauptschluss«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-13 vom 26. Oktober 2013

Der »Reichsdeputationshauptschluss«

Vielen Deutschen ist erst in der Debatte um die neue Bischofsresidenz von Limburg bekannt geworden, dass Bischöfe auch mittels Staatszuwendungen aus allgemeinen Steuereinnahmen bezahlt werden – also auch von Nichtmitgliedern der Kirche. Warum eigentlich?

Das hat historische Gründe: Immer wieder kam es zu Enteignungen der Kirche durch weltliche, staatliche Instanzen. Die größte dieser Enteignungen basiert auf dem „Reichsdeputationshauptschluss“, der auf einem Reichstagsbeschluss vom Frühjahr 1803 fußt.

Die Ausgangslage: Das Römisch-Deutsche Reich war in Hunderte Kleinstaaten zergliedert. Diese waren zum Teil von weltlichen, andere aber auch von geistlichen Landesherrn geführt. Frankreich hatte alle deutschen Gebiete westlich des Rheins annektiert. Um ihre Verluste dort auszugleichen, beschlossen die weltlichen Fürsten unter anderem, den geistlichen Besitz östlich des Rheins in Besitz zu nehmen, was mit dem „Reichsdeputationshauptschluss“ rechtskräftig wurde.

Dabei brachten sie nicht nur das Staatsgebiet der vormaligen kirchlichen deutschen Staaten unter ihre politische Kontrolle, es gelangte auch jede Menge privatrechtliches Eigentum der Kirche in ihre Hand. Von den Erträgen dieser Ländereien aber wurde zuvor das kirchliche Personal bezahlt, oft war die Bezahlung eines Postens fest an die Erträge eines bestimmten Stückes Nutzland gebunden.

Zum Ausgleich übernahmen die weltlichen Staaten nun diese Zahlungen, und müssen seitdem Unterhalt für kirchliche Amtsträger zahlen. Diese Regelung aus dem Jahre 1803 wurde vom deutschen Staat bis heute beibehalten. Hans Heckel

 

Zeitzeugen

Franz-Peter Tebartz-van Elst – Bei Redaktionsschluss der PAZ war noch nicht bekannt, ob der Papstbesuch des Limburger Bischofs für ihn Konsequenzen hatte. Sein Handeln jedenfalls ist völlig unabhängig von dem jetzigen, immer teurer werdenden Bauprojekt schon länger in der Kritik. Eigentlich wollte der 54-Jährige bei Amtsantritt als Bischof 2008 missionarisch für den Glauben wirken, doch bisher hat er nur eine neue Austrittswelle aus der Katholischen Kirche bewirkt. Bereits vor vier Jahren berichtete der „Spiegel“ über die Protzsucht des Kirchenmanns. Doch offenbar hat die Katholische Kirche die Berichte als typische anti-kirchliche Reaktionen des Magazins abgetan. Merkwürdig an der Affäre ist, dass das direkte Umfeld des nach außen wenig charismatisch wirkenden Bischofs ihn offenbar geschützt hat.

Robert Zollitsch – Der Erzbischof von Freiburg ist seit 2008 auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. In der Angelegenheit Tebartz-van Elst steht auch der 75-Jährige als deutscher Chef des Limburger Bischofs in der Kritik und musste vorvergangene Woche beim Papst erklären, wie das Limburger Bistum so in die Schlagzeilen geraten konnte. Der Donau-schwabe Zollitsch genießt zwar hohe Sympathiewerte, sein Krisenmanagement lässt aber zu wünschen übrig, wie bei den Missbrauchsfällen durch katholische Kirchenangehörige zu sehen war.

Joachim Meisner – Auch der Kölner Erzbischof hat offiziell eine Aufsichts- und Kontrollfunktion gegenüber dem Bistum Limburg wahrzunehmen. Doch der 1933 in Breslau geborene einstige Bischof von Berlin gibt an, erst vor Kurzem von den Problemen in Limburg erfahren zu haben.

Franz II. – Als Kaiser ratifizierte Franz II. im April 1803 den „Reichsdeputationshauptschluss“, der bis heute Grundlage für die Pflichten des Staates gegenüber der Kirche ist (siehe Kasten rechts). Drei Jahre später legte Franz die römische Kaiserkrone sowie den Titel des „Königs in Germanien“ nieder und beendete damit faktisch jenes Reich, das bis auf Karl den Großen und Heinrich I. zurückgeht. Der Schritt erfolgte auf den massiven Druck Frankreichs.


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