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02.11.13 / Kirchen Fall für den Verfassungsschutz?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-13 vom 02. November 2013

Kirchen Fall für den Verfassungsschutz?
von Theo Maass

Dieser Tage schaffte es die Heilig-Kreuz-Passion-Gemeinde in Kreuzberg abermals, in die Schlag­zeilen zu kommen. Angeblich hungerstreikende Wirtschaftsasylanten vom Pariser Platz fanden in den Räumlichkeiten der Kirche einstweilen Unterschlupf. Die „Hunger­streikenden“ sind Teil einer Propagandawelle, welche die gesamte Republik erfasst hat. Der Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg oder die „Lampedusa-Flüchtlinge“ in Hamburg sind nur die Spitze des Eisbergs.

Die Evangelische Kirche spielt dabei eine entscheidende Rolle. Das von ihr gewährte Kirchenasyl untergräbt nachhaltig das rechtsstaatliche Asylverfahren. Die Kirchengemeinden wollen offenbar den Eindruck erwecken, in Deutschland werde Ausländerrecht nicht korrekt angewandt. Dies soll Misstrauen in der Bevölkerung gegen Recht und Gesetz entfachen und den Verfassungsstaat diffamieren. Damit stellen sich evangelische Priester gegen die grundgesetz­liche Ordnung, die genau regelt, wer Gesetze machen und Recht sprechen darf. Der Evangelischen Kirche steht dies nicht zu.

Der Staat sieht bei dieser öffentlich zelebrierten Verachtung von Recht und Gesetz erschreckend hilflos zu. Bei den toleranten Dänen ließ sich so etwas nicht etablieren. 2009 versuchten irakische „Flüchtlinge“ und ihre dänischen Unterstützer eine Kirche mit dem Ziel zu besetzen, ihren dauernden Aufenthalt im Königreich durchzusetzen. In der Brorson-Kirche im Kopenhagener Stadtteil Nørrebro hatten sich 89 Tage lang abgelehnte Asylbewerber einquartiert.

Doch in der Nacht zum 13. August 2009 stellte die Polizei den dänischen Rechtsstaat wieder her. Bereitstehende Busse trans­portierten die Ungebetenen ab. Der daraufhin einsetzende Protest umfasste lediglich die üblichen „Unterstützergruppen“ vom gewaltbereiten Linksextremisten bis zur linken Künstlerszene. Die breite Mehrheit der Dänen begrüßte die Verteidigung ihres Rechtsstaats und damit ihrer Verfassung.

In Deutschland ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, verfassungsfeindliche Tendenzen unter die Lupe zu nehmen. Berlins Innensenator Frank Henkel sollte vielleicht einmal darüber nachdenken, die Spitzel und hauptamtlichen Mitarbeiter seines Verfassungsschutzes von der Bürgerinitiative Berlin-Hellersdorf abzuziehen und sich dafür etwas näher mit der Kreuzberger Heilig-Kreuz-Kirche zu beschäftigen. Denn die Hellersdorfer brechen kein Recht. Dort geben lediglich Bürger ihrem demokratischen Recht Ausdruck auf Protest gegen etwas, das sie für einen Missstand halten. In den „Asyl“-Kirchen hingegen ist ganz etwas anderes am Entstehen.


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