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23.11.13 / Die Fürsorge reichte für zwei Generationen / Vor 225 Jahren endete die Herrschaft Schwedt-Wildenbruch mit dem Tode von Markgraf Friedrich Heinrich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-13 vom 23. November 2013

Die Fürsorge reichte für zwei Generationen
Vor 225 Jahren endete die Herrschaft Schwedt-Wildenbruch mit dem Tode von Markgraf Friedrich Heinrich

Der Tod des Friedrich Heinrich von Brandenburg-Schwedt vor 225 Jahren beendete nicht nur das Leben eines Preußenprinzen, sondern auch die Existenz der hohenzollernschen Nebenlinie Brandenburg-Schwedt, zumindest was den legitimen Mannesstamm angeht. Diese Nebenlinie lässt sich bis zur Ehefrau des Großen Kurfürsten Dorothea Sophie von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg verwitwete Herzogin von Braunschweig und Lüneburg zurückführen. Diese schenkte ihrem Mann mit Maria Amalia, Elisabeth Sophie und Dorothea nicht nur drei Töchter, sondern mit Philipp Wilhelm, Albrecht Friedrich, Karl Philipp und Christian Ludwig auch vier Söhne. Und trotzdem hatte keines ihrer Kinder eine reelle Chance, Nachfolger des Vaters zu werden. Denn Dorothea war nach Luise Henriette von Oranien bereits die zweite Frau Frie­d­rich Wilhelms und ihre Vorgängerin hatte wie sie gleich mehreren Söhnen das Leben geschenkt, darunter auch dem ersten preußischen König Friedrich I. Da Dorotheas ältester Sohn nicht auf das Erbe eines Staates hoffen konnte, wollte die Mutter ihrem Kind doch wenigstens eine Herrschaft zusammenstellen, dass diesem einen vergleichbaren Lebensstil ermöglichte.

Hierfür bot sich als Nukleus Schwedt in der Uckermark an. Nach dem Dreißigjährigen Krieg, unter dem Brandenburg sehr gelitten hatte, hatte Friedrich Wilhelm die vom brandenburgischen Kurhaus jahrhundertelang als Lehen vergebene Herrschaft Schwedt für 25000 Taler an den Grafen Gustav Adolf von Fahrensbach verpfändet. Der Graf war mit der Rendite jedoch nicht zufrieden und 1670, also kurz nach der Geburt ihres Ältesten, löste Dorothea die Herrschaft für 26500 Taler aus der Verpfändung. Zehn Jahre später kaufte sie auch noch das Amt Wildenbruch und so entstand die Herrschaft Schwedt-Wildenbruch. Weitere Erwerbungen ließen den Besitz schließlich auf drei Städte, drei Schlösser, 33 Dörfer und 24 Vorwerke anwachsen. Als standesgemäße Residenz ließ sie das Schwedter Schloss errichten, das erst im vergangenen Jahrhundert ein Opfer von Krieg und Gewalt­herrschaft wurde. 1945 brannte es nach vorausgegangenem Granatbeschuss aus und wurde dann 1962 abgerissen. Heute existieren von der Schloss­anlage nur noch ein Teil der Gartenanlage, aus dem 2009 bis 2012 der „Europäische Hugenottenpark“ wurde, sowie das 1778 bis 1780 errichtete Jagdschloss Monplaisir.

1689, und damit nur ein Jahr nach ihrem Mann, starb auch Dorothea. Sie hinterließ ihrem ältesten Sohn ein beachtliches Erbe, das ihm den Lebensstil eines regierenden Fürsten ermöglichte. Philipp Wilhelm verzichtete 1692 in einem Vertrag auf den Anspruch der Souveränität in seiner Herrschaft Schwedt, begnügte sich vielmehr mit Vorrechten. Der erste Markgraf von Brandenburg-Schwedt baute seinen Besitz aus. Das von seiner Mutter erbaute Schloss ließ er erweitern und kostbar ausstatten.

Bei Philipp Wilhelms Tod im Jahre 1711 war sein ältester Sohn Friedrich Wilhelm erst elf Jahre alt. Dessen Vormundschaft übernahmen die jeweiligen Chefs des Hauses Preußen-Brandenburg, erst der Onkel Friedrich I. und nach dessen Tod 1713 der Vetter Friedrich Wilhelm I. Friedrich Wilhelm ist als „der tolle Markgraf“ in die Geschichte eingegangen. Er liebte es, seinen Mitmenschen Streiche zu spielen. Seine Liebe galt jedoch auch der Jagd. Kaiser Karl VI. machte ihn deshalb zum Erzjägermeister des Reiches. Das Fischen kostete ihm schließlich das Leben. Dabei zog er sich nämlich eine Erkältung zu, die so heftig war, dass der mittlerweile 70-Jährige daran 1771 verstarb.

In Friedrich Wilhelms Ära war Schwedt planmäßig zur Residenzstadt ausgebaut worden. Wie sein Vater hatte auch er sich der Verschönerung des Schlosses angenommen. Zur Verschönerung des Schlossumfeldes gehörte auch die Aufstellung von Standbildern aus dem klassischen Altertum, möglicherweise eine Folge seiner Grand Tour, auf der er als Jugendlicher nicht nur die Schweiz, sondern auch Italien besucht hatte.

Der zweite Markgraf von Brandenburg-Schwedt hinterließ mit dem 1725 geborenen Georg Wilhelm von Jaegersfeld zwar einen Sohn, aber der war unehelich. Zwar hatte er mit dem 1741 geborenen Georg Philipp und dem 1749 zur Welt gekommenen Georg Friedrich Wilhelm auch zwei legitime Söhne gehabt, doch waren diese bereits im Kindesalter 1742 bereits 1751 gestorben. So fiel das Erbe an seinen damals einzigen noch lebenden Bruder, Friedrich Heinrich, dessen hervorstechende Eigenschaft die Liebe zur Kultur war. Unter diesem letzten Markgrafen von Brandenburg-Schwedt wurde die barocke Neugestaltung der Residenzstadt vollendet. In seine Ära fällt die Errichtung des Parks Heinrichslust als kleines Lustwäldchen, des Schlösschens Monplaisir und des heutigen Berlischkypavillons als Kirche für die französische Gemeinde und Familiengruft. Als seine wohl bedeutendste historische Leistung gilt jedoch, dass er in Schwedt eines der ersten Theater in Deutschland errichten ließ. 1773/74 entstand auf einem Teil der Orangerie im Schlossgarten ein Theatergebäude für 400 Zuschauer. Musikern aus deutschen Orchestern bot der Markgraf mit seiner Hofkappelle gleichsam ein Podium für Auftritte. Der „schlimme Markgraf“, wie er bezeichnenderweise genannte wurde, liebte allerdings nicht nur die schönen Künste, sondern auch die schönen Frauen.

Weniger glücklich war er mit seiner Ehefrau. Nicht nur, dass er sie nicht liebte, sie schenkte ihm mit der 1745 geborenen Friederike Charlotte, der letzten Fürst­äbtissin des Stifts Herford, und der 1750 zur Welt gekommenen Luise nur Töchter. Zwei Jahre nach dem Tode der ungeliebten Ehefrau im Jahre 1782 heiratete der Markgraf zwar ein zweites Mal und diese Gattin schenkte ihm mit dem zwei Jahre vor der Eheschließung geborenen Friedrich Carl, Stammvater der Freiherren von Stoltzenberg, und dem 1785 geborenen Heinrich Carl sogar zwei Söhne, aber die Ehe war eine zur linken Hand und so die Kinder der beiden folglich nicht erbberechtigt. Deshalb starb am 12. Dezember 1788 mit dem Markgrafen Fried­rich Heinrich auch die legitime männliche Linie derer von Brandenburg-Schwedt aus. Das bedeutete das Ende der sogenannten Markgrafschaft Brandenburg-Schwedt. Die Herrschaft fiel an die Hauptlinie, den Kurfürsten von Brandenburg. Manuel Ruoff


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