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07.12.13 / Es gibt Grenzen!

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-13 vom 07. Dezember 2013

Jan Heitmann:
Es gibt Grenzen!

Was nach dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (siehe Seite 5) auf uns zukommt, ist nichts weniger als die Unterwanderung des deutschen Wohlfahrtsstaates durch arbeitslose EU-Ausländer. Die Forderung, EU-Bürger in ihre Heimatländer zurückzuschicken, die ihre Freizügigkeit missbrauchen, um in Deutschland eine höhere Sozialhilfe zu kassieren, ist weder fremdenfeindlich noch rassistisch, sondern absolut legitim. Freizügigkeit mag ein Kernelement der europäischen Verträge sein, aber sie begründet kein Recht auf Einwanderung in die Sozialsysteme eines anderen EU-Mitgliedslandes. Es ist eine Zumutung, dass die EU-Kommission die sogenannte Armutsmigration nicht nur rundweg leugnet, sondern kritische Stimmen auch noch mit Schmähungen belegt.

Mit seinem Urteil hat das Landessozialgericht NRW den vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch verankerten Ausschluss von Sozialleistungen für bestimmte Personengruppen mit dem Hinweis auf EU-Recht ausgehebelt. Sollte das Bundessozialgericht angerufen werden und das Urteil kassieren, dürfte mit ziemlicher Sicherheit der Europäische Gerichtshof einschreiten. Deshalb müssen die künftigen Berliner Koalitionäre das tun, was sie in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben: in Brüssel unnachgiebig auf eine Änderung der Rechtslage drängen, um der „ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenzuwirken“ sowie die „Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme“ zu verringern. Ansonsten droht ihnen bei der Europawahl 2014 ein böses Erwachen. Denn die EU-kritischen Kräfte sind ihnen dicht auf den Fersen.


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