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14.12.13 / Mindestlohn kaum zu kontrollieren / Dem zuständigen Zoll fehlt das Personal – Scheinselbstständigkeit hilft bei Umgehung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-13 vom 14. Dezember 2013

Mindestlohn kaum zu kontrollieren
Dem zuständigen Zoll fehlt das Personal – Scheinselbstständigkeit hilft bei Umgehung

Während Frankreichs sozialistischer Präsident François Hollande von dem von Union und SPD beschlossene Mindestlohn entzückt ist, machen sich hierzulande die ersten Fachleute darüber Gedanken, ob sich die Einhaltung des Mindestlohns überhaupt kontrollieren lässt. Wie im Kampf gegen die Schwarzarbeit fällt die Zuständigkeit an den Zoll. Für diesen droht die neue Aufgabe allerdings noch einmal eine ganz andere Dimension anzunehmen als der Kampf gegen illegale Beschäftigung.

„Die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen, ist extrem zeitaufwendig“, so der Vorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, Klaus H. Leprich, gegenüber dem Berliner „Tagesspiegel“. Die abgegebene Schätzung über den zusätzlichen Personalbedarf dürfte beim künftigen Finanzminister als Chef des Zolls keine Freude aufkommen lassen. „Uns fehlen rund 2000 Leute“, so der Gewerkschafter Leprich.

Zum Problem droht allerdings nicht nur die schiere Zahl benötigter Zollbeamter zu werden, benötigt wird gut geschultes Personal aus dem gehobenen Dienst, das sich mit Betriebsprüfungen auskennt. Anders als bei den spektakulären Razzien, etwa auf Baustellen, bei denen durch Kontrolle von Papieren und Arbeitserlaubnisse Schwarzarbeitern recht simpel auf die Schliche gekommen werden kann, müssen beim Mindestlohn Geschäftsunterlagen detailliert geprüfte werden.

Der absehbare Mangel an qualifiziertem Personal beim Zoll kann schnell auch noch auf einem anderen Gebiet zum Problem werden. Nach dem, was Union und SPD planen, soll die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gelten. Eine schon jetzt absehbare Folge: Eine Gründungswelle von Scheinselbstständigen als Ein-Mann-Firmen. Noch bevor der geplante Mindestlohn im Jahr 2015 zu greifen beginnt, könnten Unternehmen festangestellte Mitarbeiter zwingen, sich formal selbständig zu machen, um so die Lohnuntergrenze zu umgehen, so die Befürchtung beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Nach dessen Untersuchungen existieren in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Ein-Mann-Firmen ohne Angestellte, 700000 dieser Solo-Selbstständigen erzielen ein Brutto-Einkommen von weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Diese schon beträchtliche Zahl von Unternehmern mit Mini-Einkommen könnte durch den nun beschlossenen Mindestlohn und um sich greifende Scheinselbstständigkeiten ansteigen.

Angesichts der Personalknappheit beim Zoll könnte die Taktik von Unternehmen, so Geld zu sparen, in vielen Fällen Erfolg haben. Schon jetzt fällt es Behörden schwer genug, überhaupt Scheinselbstständigkeit nachzuweisen. Tricksereien zum Lohndumping drohen allerdings nicht nur von Unternehmen, sondern per Gesetz legalisiert sogar von Seiten der Politik. Ausgerechnet die SPD-geführten Regierungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben inzwischen das Kunststück fertiggebracht, Gewerkschaften und Arbeitgeber gleichermaßen auf die Palme zu bringen. Der Plan, den die drei Länder in den Bundesrat eingebracht haben, hat es tatsächlich in sich. Geschaffen werden soll eine Art von Staatsprivileg, mit dem die 2011 durch die schwarz-gelbe Koalition eingeführten Verschärfungen des Zeitarbeitsrechts nicht für den Staat als Arbeitgeber gelten sollen. Befreit werden soll die öffentliche Hand ganz konkret von Regeln zur Eindämmung der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung.

Ursprünglich sollte damit verhindert werden, dass Arbeitgeber eigene Personaldienstleistungsfirmen gründen und Mitarbeiter dorthin auslagern, um sie dann zu schlechteren Konditionen einzusetzen. Offenbar scheue die öffentliche Hand Belastungen, „die man der privaten Wirtschaft seit Jahren ganz ungeniert zumutet“, so die Einschätzung des SPD-Vorstoßes durch den Vorsitzenden des Verbands Südwestmetall, Stefan Wolf, in der „FAZ“. Falls die Länder mit ihrem Vorhaben Erfolg haben, wird dies weitreichende Folgen haben. Vor allem für Kommunen mit klammen Kassen – etwa in NRW – würde der Anreiz weiter wachsen, Personal in privatrechtlich organisierte öffentliche Betriebe auszulagern, für die kein Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gilt. N. Hanert


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