26.04.2024

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21.12.13 / Vom Tisch

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-13 vom 21. Dezember 2013

Jan Heitmann:
Vom Tisch

Ein schöneres Abschiedsgeschenk hätte sich die scheidende Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), eine erbitterte Gegnerin der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung, kaum wünschen können: Nach Auffassung des Generalanwalts beim EU-Gerichtshof verstößt dieses höchst umstrittene Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung gegen die EU-Grundrechts­charta – nicht generell, aber in dem vorgesehenen Ausmaß. Das war zu erwarten, denn die systematische Überwachung der Bevölkerung und die Speicherung der dabei anfallenden Daten macht jeden Bürger gläsern und verletzt seine von der Verfassung garantierte Privatsphäre. Hinzu kommt, dass die Kommunikationsdaten nicht von staatlichen Stellen mit hoheitlichen Befugnissen erfasst und verwaltet werden, sondern von Privatfirmen. Das alles passt nicht zu einer freien Gesellschaft.

Die Vorratsdatenspeicherung mag zur Abwehr schwerer Straftaten taugen, aber die EU-Richtline, zu deren Umsetzung Deutschland seit 2006 verpflichtet ist, und mit ihr das daraus resultierende deutsche Gesetz haben den Eingriff in die Grundrechte so massiv erweitert, dass sie vom Tisch gehören. Union und SPD sollten die Passage dazu am besten ganz aus ihrem Koalitionsvertrag streichen, denn keine deutsche Regierung darf grundrechtswidrige EU-Vorgaben umsetzen. Wenn sie aber die anlasslose Datenschnüffelei für unverzichtbar halten, sollten sie die Regeln für die Vorratsdatenspeicherung so formulieren, dass sie zwar auch dem Strafverfolgungsinteresse, vor allem aber den hohen grundgesetzlichen Ansprüchen genügen – so, wie es das Bundesverfassungsgericht und nun auch der EU-Generalanwalt verlangen.


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