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08.06.18 / Gründermetropole Berlin / Hauptstadt schiebt sich bei Unternehmens-Starts knapp vor Hamburg

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-18 vom 08. Juni 2018

Gründermetropole Berlin
Hauptstadt schiebt sich bei Unternehmens-Starts knapp vor Hamburg
Norman Hanert

Nicht die besonders wirtschaftsstarken Bundesländer im Süden und Südwesten Deutschlands liegen bei der Zahl von Unternehmensgründungen an der Spitze, sondern Berlin und Hamburg. Wirtschaftsexperten sehen mehrere Gründe für das gute Abschneiden der Stadtstaaten.

Wie aus dem Gründungsmonitor 2018 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hevorgeht, konnte sich Berlin ganz knapp vor Hamburg den Spitzenplatz als deutsche Gründer-Metropole sichern. „In beiden Stadtstaaten haben im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 von 10000 Erwerbsfähigen jährlich 207 Personen eine selbstständige Tätigkeit begonnen“, so die KfW, die Berlin gegenüber Hamburg „lediglich im Nachkommabereich“ in Führung sieht. 

Gerade das gute Abschneiden Berlins wirkt im Vergleich zu wirtschaftlich viel stärkeren Bundesländern zunächst einmal erstaunlich. Ökonomen können allerdings gleich mehrere Faktoren aufzählen, die bei der Unternehmens-Gründungsstärke der Stadtstaaten Berlin und Hamburg, in der Vergangenheit auch Bremen, eine Rolle spielen. Die KfW nennt als Pluspunkt von Ballungsräumen die kurzen Wege, das Zusammenleben vieler Menschen, von denen gerade Gründungen im Handel und im Dienstleistungssektor stark profitieren. In Berlin und Hamburg gibt es zudem auch viele Freiberufler in der Medien- und IT-Branche, die Unternehmen gründen. 

Auf der anderen Seite hat die gute Wirtschaftsentwicklung in einigen anderen Bundesländern dazu geführt, dass dort ein breites Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen vorhanden ist. Der Anreiz, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen, ist somit geringer. Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt hat generell zu einem deutlichen Rückgang der Gründungszahlen geführt. Laut KfW-Gründungsmonitor 2018 ging die Zahl der Firmengründungen in Deutschland um 

14 Prozent zurück. Bei den Gründungen im Nebenerwerb betrug das Minus sogar 24 Prozent. 

KfW-Chefvolkswirt Jörg Zeuner sieht die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt als Ursache: „Eine abhängige Beschäftigung auch für den Hinzuverdienst zu finden, ist derzeit so einfach wie nie. Und die, die bereits eine abhängige Beschäftigung haben, kommen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht dazu, sich im Nebenerwerb selbstständig zu machen.“ 

Die Zahl innovativer Gründer legte deutschlandweit um 31 Prozent zu. Positiv verlief auch die Entwicklung in Brandenburg. Im Schnitt der drei Jahre 2015 bis 2017 zählte Brandenburg rund 125 Existenzgründungen pro 10000 Einwohner. Die KfW sieht als mögliche Erklärung, dass sich die überdurchschnittliche Gründungstätigkeit in Berlin verstärkt in die Peripherie verlagert. 

Berlins erfolgreiches Abschneiden beim Gründungsmonitor wird etwas getrübt durch Meldungen über den teilweisen Weggang des ältesten Berliner Produktionsbetriebs. Dabei geht es um die Späth'schen Baumschulen, die im Jahr 1720, also noch unter der Regentschaft des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., gegründet wurden. Deutschlands älteste Baumschule nutzte für die Freilandzucht bislang Pachtflächen in Berlin, die inzwischen gekündigt wurden. Hintergrund ist ein bereits seit zwei Jahren schwelender Streit um Gebühren zwischen der Berliner Stadtreinigung (BSR) und dem Traditionsbetrieb. Dabei spielen Besonderheiten im Berliner Straßenreinigungsgesetz eine wichtige Rolle. 

Laut dem Gesetz sind Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, von Straßenreinigungsgebühren ausgenommen. Erstaunlicherweise profitieren Baumschulen nicht von dieser Befreiung. Zudem bemisst sich die Gebühr nicht an der Länge der Straßengrenze, sondern an der Größe des daran angrenzenden Grundstücks. Im Fall der Späth'schen Baumschulen geht es um einen 300 Meter langen Straßenabschnitt, an diese grenzen aber zwölf Hektar an, die bislang von der Baumschule gepachtet waren. Auf Grundlage dieser Berechnungsmethode stellt die BSR für die Reinigung der nur 300 Meter jährlich 17.000 Euro in Rechnung. 

Hinzu kommt, dass die BSR offenbar erst im Oktober 2016 auf die Einordnung der betreffenden Straße als Anliegerstraße aufmerksam wurde. Die Baumschule erhielt als Folge einen Gebührenbescheid rückwirkend für drei Jahre zugestellt. Insgesamt sollen die Forderungen mittlerweile rund 100000 Euro betragen. Laut Medienberichten hat die Stadtreinigung  dem Unternehmen selbst empfohlen, einen Antrag auf Härtefallregelung zu stellen. 

Gescheitert ist eine solche Lösung aber offenbar am zuständigen Amt. Trotz des Streits wollen die Späth'schen Baumschulen an dem historischen Standort in Berlin mit einem Hofladen, Schaugärten und Veranstaltungen festhalten. Die Freilandproduktion von Bäumen und Sträuchern wird allerdings auf Pachtflächen in Brandenburg stattfinden. Anders als in Berlin fallen dort Baumschulenflächen nicht unter die Straßenreinigungspflicht.