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22.06.18 / Fremdleistungen: Der Staat bedient sich großzügig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-18 vom 22. Juni 2018

Fremdleistungen: Der Staat bedient sich großzügig

Es ist eine der Lügen um die Rente, die Politiker seit vielen Jahren verbreiten: Den Beitragszahlern wird nichts weggenommen, denn zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen, die aus der Rentenkasse bestritten werden, zahlt der Bund den Staatszuschuss. Versicherungsfremde Leistungen sind Zahlungen der Rentenversicherung, die nicht durch Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen beispielsweise Ersatz- und Anrechnungszeiten zum Ausgleich von Lücken in der Versicherungsbiografie, die Mütterrente, Rentenzahlungen an Spätaussiedler und ehemalige DDR-Bürger sowie abschlaglose Frühverrentungen. Hinzu kommen die Vermögenswerte der Rentenversicherung, welche die Regierung Kohl zur Finanzierung „vereini-gungsbedingter Lasten“ und die Regierung Merkel zur Versorgung von Asylsuchern zweck­entfrem­det haben. Alles Ausgaben, die aus gesellschaftlicher Sicht ihre Berechtigung haben. Also solche, die der Gesamtheit der Steuerzahler aufzuerlegen sind, aber keine, die ein Sonderopfer der Zwangsversicherten begründen.

Im vergangenen Jahr betrugen die Rentenausgaben rund 250 Milliarden Euro. Davon entfielen auf die versicherungsfremden Leistungen gut 88 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss betrug jedoch nur rund 68 Milliarden Euro. Mithin „fehlen“ 20 Milliarden Euro in der Rentenkasse. 

Versicherungsfremde Leistungen wurden erstmals 1957 erhoben. Da der Staatszuschuss zu keiner Zeit deren Entnahme gedeckt hat, hat sich der Fehlbetrag auf rund 779 Milliarden Euro inklusive Zinsen summiert. Geld, das eigentlich der Rentenkasse und damit den Beitragszahlern gehört. So hat der Staat einen Schattenhaushalt zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben errichtet, der ausschließlich aus den Beiträgen der Zwangsversicherten gespeist wird. Sie allein haben den Schaden in Form von höheren Beiträgen oder geringeren Renten. Rentenexperten gehen davon aus, dass der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung um acht Prozentpunkte fallen könnte, würden die versicherungsfremden Leistungen regulär aus Steuermitteln bestritten. Auch wäre die Finanzierung selbst höherer Renten gesichert. Nicht der Staat subventioniert die Rentenkasse, sondern umgekehrt.J.H.