02.05.2024

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22.06.18 / Masterplan noch keine Wende

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-18 vom 22. Juni 2018

Masterplan noch keine Wende
Gerd Seidel

Aus dem Masterplan des Bundesinnenministers Horst Seehofer zur an­geb­lichen Neugestaltung des deutschen Asylrechts ist bis heute nur ein Punkt bekannt. Er hat offenbar aber die Kraft, CDU und CSU zu spalten. Dabei bedeutet dieser eine Punkt in Wirklichkeit nur ein sachtes Herantasten an eine echte Wende in der Asylpolitik, welche „die Herrschaft des Unrechts“ (Seehofer) tatsächlich beenden könnte.

In diesem Punkt wird nämlich lediglich die Zurückweisung solcher Ausländer an der deutschen Grenze verlangt, gegen die bereits eine Einreisesperre verhängt wurde oder die in anderen EU-Mitgliedstaaten schon Asyl beantragt hatten und dort erfasst wurden. Die meisten Ausländer, die aus allen Herren Ländern Merkels großzügige Gastrecht genießen wollen, brauchen weiterhin wie bisher an der Grenze zu Deutschland nur das Wort „Asyl“ zu nennen, um Zutritt zu dem Land zu bekommen, in dem sie dann – unabhängig vom Ausgang des eingeleitete Asylverfahrens – im Regelfall für den Rest ihres Lebens, zumindest aber für viele Jahre, auf Kosten der deutschen Steuerzahler bei freier Kost und Logis gut leben werden.

Daran würde der Seehofer-Plan wenig ändern – allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres haben 200000 Asylbewerber die deutsche Grenze überschritten. Dennoch lehnt Bun­deskanzlerin Angela Merkel auch diese vorsichtige Hinwendung zu mehr Normalität strikt ab. Sie findet dabei die Unterstützung der SPD, der Grünen und der Linken.

Der Vorgang zeigt zweierlei: Es gibt keinen Grund, Seehofer nach den vorliegenden Informationen als Retter zu feiern, der uns etwa aus dem von Merkel im September 2015 verursachten Asylchaos herausführen würde. Und der hartnäckige Widerstand von Merkel und ihren Helfern macht deutlich, wie tief der Riss ist, der durch die Gesellschaft geht, und dass es noch einiger Anstrengungen bedarf, um den eingetretenen staatlichen Kontrollverlust zu beenden sowie den status quo ante delictum wieder herzustellen.

Nach deutschem Verfassungsrecht (Artikel 16a Grundgesetz) und Gesetzesrecht (Paragraf 18 Asylgesetz, Paragraf 15 Aufenthaltsgesetz) sowie nach geltendem Europarecht (Dublin III –VO) wäre Deutschland ohnehin berechtigt, das für die deutschen Grenzen vorgeschriebene Regime umgehend wiederherzustellen, nämlich allen um Asylrecht begehrenden Ausländern die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen. Als sichere Drittstaaten gelten alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik.