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20.07.18 / Klientel- und Sozialpolitik / Minister Hubertus Heil hat sein neues Rentenpaket vorgestellt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-18 vom 20. Juli 2018

Klientel- und Sozialpolitik
Minister Hubertus Heil hat sein neues Rentenpaket vorgestellt
Dirk Pelster

Mit seinem neuen Rentenpaket arbeitet Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) die Beschlüsse des Koalitionsvertrages der schwarz-roten Bundesregierung ab. Primäres Ziel ist es einerseits, das derzeitige Rentenniveau von 48 Prozent des über die Dauer der Beitragszeiten erwirtschafteten Nettoeinkommens zu halten, und andererseits die Abgabenbelastung der in das Versicherungssystem einzahlenden Bevölkerung möglichst niedrig zu halten. Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen aufzubringende Rentenbeitragssatz soll dabei nicht über 20 Prozent steigen. Problematisch hieran ist, dass dieses Prinzip der „doppelten Haltelinie“ nur bis zum Jahr 2025 gelten soll. 

Damit bleiben Regierungsparteien ihrer Tradition treu, vor allem das Wählerklientel der kurz vor dem Renteneintritt stehenden Generation zu bedienen. Finanziert werden soll das Vorhaben aus Steuermitteln. 500 Millionen Euro jährlich will die Regierung aus dem Bundeshaushalt dafür bereitstellen.

Weiterhin will die Bundesregierung Arbeitnehmer mit geringem Einkommen entlasten. Sie sollen erst ab einem Bruttogehalt von 1300 Euro die vollen Beitragssätze abführen. Derzeit liegt die Grenze bei 850 Euro. Was auf den ersten Blick wie ein berechtigter sozialer Nachteilausgleich aussieht, ist in Wahrheit keiner, denn der Minister hat für diese Entlastung hier keine zusätzlichen Bundeszuschüsse in seine Planungen eingestellt. Die Vergünstigungen für Geringverdiener werden so auf Kosten von Beitragszahlern mit höherem und vor allem mit mittlerem Verdienst finanziert. Erwerbspersonen, die ein Einkommen unter der jetzt anzuhebenden Einstiegsgrenze erzielen, zahlen prozentual deutlich weniger ein, erhalten jedoch künftig – gemessen an ihrem Bruttogehalt – dieselben Anwartschaften für jeden abgeführten Euro wie ein Durchschnittsverdiener. 

Wer allerdings nicht nur vorübergehend geringfügig beschäftigt ist, wird im Alter ohnehin auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sein. Geschwächt wird damit die Position derjenigen Beitragszahler, die aufgrund ihres Einkommens eigentlich noch eine Rente hätten bekommen können, die oberhalb des Sozialhilfesatzes liegt und die nun noch für andere mitzahlen müssen. Auch ihnen droht nun ein Abrutschen in die Altersarmut. Während sich die spätere finanzielle Absicherung für Geringverdiener also nicht verbessert, verschlechtert sich die Situation für solche Menschen, deren Altersversorgung ohnehin schon auf der Kippe steht.

Positiv hervorzuheben in dem jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf ist die geplante Erweiterung der Zurechnungszeiten für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Wer aufgrund einer Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, soll fortan so behandelt werden, als hätte er bis zum regulären Renteneintrittsalter im selben Maße wie bisher in die Sozialversicherung eingezahlt. Derzeit wird nur eine fiktive Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr unterstellt.

Das grundsätzliche mit dieser Rentenart verbundene Problem wird damit allerdings nicht gelöst, denn die Höhe der Leistungen bei einer vollen Erwerbsminderung machen meist nur rund ein Drittel des späteren Anspruches auf Altersrente aus. Selbst Personen mit einem guten bisherigen Einkommen werden damit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze meist zum Sozialfall.