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03.08.18 / Kern des Mittelstands erodiert

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-18 vom 03. August 2018

Kern des Mittelstands erodiert

Für Privatverbraucher, Industrie, Handel und den öffentlichen Sektor bietet die Branche ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Waren und Dienstleistungen an. Viele Bereiche der Handwerkswirtschaft stehen in Konkurrenz zur industriellen Fertigung. Von der industriellen Massenproduktion unterscheidet sich die handwerkliche Tätigkeit unter anderem dadurch, dass meist auf Bestellung und Nachfrage geliefert wird. Das handwerkliche Gewerbe wird durch die Handwerksordnung geregelt, die zwischen zulassungspflichtigem Handwerk, zulassungsfreiem Handwerk und handwerksähnlichem Gewerbe unterscheidet. 

2017 waren rund eine Million Betriebe in die Handwerksrollen und das Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. In der Branche sind insgesamt 5,49 Millionen Menschen und damit 12,4 Prozent aller Erwerbstätigen beschäftigt. 365000 Lehrlinge erhalten eine qualifizierte Ausbildung, was 27,6 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland entspricht. Der Umsatz in der Handwerkswirtschaft belief sich 2017 auf rund 581 Milliarden Euro ohne Mehrwertsteuer.

Wer einen Betrieb eröffnen möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und wird dann in die Handwerksrolle der jeweiligen Handwerkskammer eingetragen. Gemäß der Handwerksordnung kann nach der Gesellenprüfung eine Fach- oder Meisterschule besucht werden. In der DDR waren die traditionelle Handwerksordnung und das Handwerksrecht zum großen Teil abgeschafft. Weltweit einmalig sind die Organisationen des Handwerks in Deutschland: die Innungen auf Kreisebene und die Bundesvereinigung der Fachverbände auf Landesebene als fachspezifische Organisationen, die Kreishandwerkerschaften auf Kreisebene, die Handwerkskammern auf Bezirksebene und der deutsche Handwerkskammertag in Berlin auf Landesebene als gewerkeübergreifende Organisationen.D.J.