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17.08.18 / Nicht überfrachten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-18 vom 17. August 2018

Nicht überfrachten
Ingo von Münch

Kommendes Frühjahr wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das Jubiläum wird zu einer Bilanzierung führen, aber auch zu einem Vergleich der geltenden Fassung mit der ursprünglichen von 1949. Die damals schlanke und präzise Form hat inzwischen das angesetzt, was man beim menschlichen Körper „Altersspeck“ nennt. Gewiss: Neue Entwicklungen können neue Regelungen erfordern. Aber die Verfassung eines Staates als dessen Grundordnung sollte nicht mit allzu vielen Details überfrachtet werden.

Vonseiten der SPD-Bundestagsfraktion ist kürzlich die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz gefordert worden. Deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast begründet dies mit einer sinnvollen Ergänzung eines „erheblichen Umsetzungsdefizits“. Einen Vorschlag dazu soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis 2019 erarbeiten. Die erwähnte Forderung ist also offenbar mehr als nur ein politischer Luftballon einer Partei, die auf sich aufmerksam machen will. Es lohnt sich deshalb, sich mit dieser Initiative auseinanderzusetzen. Der Stellenwert der Kinder unserer Gesellschaft steht dabei außer jedem Zweifel. Man muss dies nicht so pathetisch formulieren wie in der bayerischen Verfassung geschehen: „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes.“ Jedenfalls bedürfen Kinder der Aufmerksamkeit, der Zuwendung, der Verantwortung, des Schutzes und nicht zuletzt der Liebe ihrer Eltern.

Aber bedarf es deshalb auch der zusätzlichen Bepackung des Grundgesetzes mit Kinderrechten? Das Wort „zusätzlich“ ist hier bewusst gewählt; denn das Grundgesetz ist nicht „kinderlos“. Ausdrücklich bestimmt der Artikel über Ehe und Familie: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Artikel 6 Absatz 2; im Folgenden ist die ausnahmsweise Trennung der Kinder von ihren Eltern geregelt). Viel wichtiger aber ist im vorliegenden Zusammenhang, dass die Kinder in vielen Bestimmungen des Grundgesetzes mit enthalten sind, nämlich in Formulierungen wie „Jeder“, „Alle Menschen“, „Niemand“ und Ähnlichem. Sind Kinder kein „Jeder“, keine „Menschen“, kein „Niemand“? Die Frage zeigt die Absurdität der genannten Forderung, es sei denn, die SPD will noch weitere zusätzliche Rechte auf das Grundgesetz draufsatteln, wobei die in den Verfassungen der einzelnen Bundesländer schon enthaltenen Rechte nicht vergessen werden sollten.

In der Geschichte der SPD gab es nicht wenige bedeutende kluge Juristen, beispielsweise unter der Weimarer Verfassung Gustav Radbruch, und unter dem Grundgesetz Adolf Arndt. Von ihnen ist eine Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nicht bekannt. So kann man nur hoffen, dass unsere Verfassung nicht überfrachtet wird. Nur zur Erinnerung: Im Jahre 1994 sprachen sich 345(!) Bundestagsabgeordnete dafür aus, in das Grundgesetz einen neuen Artikel (2a) aufzunehmen, der bestimmen sollte: „Jeder ist zu Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn aufgerufen.“ Zu dieser Verfassungslyrik kam es damals vernünftigerweise nicht; deren Inhalt hätte auch lauten können: „Seid nett zueinander.“ Ja – nur: Gehört das in eine Verfassung dieses Staates?