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31.08.18 / Völkerwanderung als Strategie / UN beschließen »Globale Vereinbarung für eine sichere, geordnete und reguläre Migration«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-18 vom 31. August 2018

Völkerwanderung als Strategie
UN beschließen »Globale Vereinbarung für eine sichere, geordnete und reguläre Migration«
Florian Stumfall

Während sich in Europa einige politische Kräfte getrieben von der Sorge um die Zukunft ihrer Länder zusammentun, um der unkontrollierten Zuwanderung Herr zu werden, haben die Vereinten Nationen einen Pakt zur globalen Migration beschlossen. Mehr als 190 Staaten stimmten der „Globalen Vereinbarung für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ zu, darunter auch die Bun­desrepublik.

Die offizielle Unterzeichnung soll im Dezember dieses Jahres im marokkanischen Marrakesch stattfinden. Sobald die Vereinbarung in Kraft tritt, ist mit Folgen zu rechnen, gegen die sich das, was Deutschland und weitere europäische Länder 2015 an Masseneinwanderung erlebten, als vergleichsweise harmlos erweisen kann.

Mit dem Hinweis, bei der Immigration handle es sich um eine globale Erscheinung, wird die Forderung aufgestellt, sie auch global zu behandeln. Das ist aber nicht zu verstehen im Sinne einer Problemlösung. Zwar wird darauf hingewiesen, dass viele Menschen vor Not und Elend fliehen, doch grundsätzlich gilt den UN die Immigration als eine begrüßenswerte Erscheinung. Sie sei „eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalisierten Welt“.

Zu der vorgeblichen Zweckmäßigkeit einer völlig ungeregelten weltweiten Völkerwanderung wird ein erheblicher moralischer Druck gefügt. Dazu gehört die ständige Berufung auf die allgemeinen Menschenrechte und damit die Unterstellung, die Einwanderung eines beliebigen Weltbürgers in das Land seiner Wahl sei ein Grundrecht. Wörtlich heißt es: „Der Global Compact basiert auf internationalen Menschenrechtsnormen und unterstützt die Prinzipien der Nicht-Zurückweisung und Nichtdiskriminierung. Mit dem Beschluss des Global Compact haben wir die Gewährleistung der wirksamen Beachtung des Schutzes und der Erfüllung der Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Status, in allen Phasen des Migrationszyklus.“ 

Der derzeitige UN-Generalsekretär António Guterres erweist sich als berufener Anführer der Bewegung. Er war von 1999 bis 2005 Präsident der Sozialistischen Internationale und von 2005 bis 2015 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Bereits im Jahr 2016, noch vor seiner Wahl zum neuen Generalsekretär der UN, äußerte er die Auffassung, die europäischen Nationen hätten kein Recht darauf, ihre Grenzen zu kontrollieren, sie müssten stattdessen massenweise die ärmsten Menschen der Welt aufnehmen. Ohne Frage war dieses Bekenntnis seiner Wahl zum Generalsekretär der UN förderlich.

Die Vorbereitungen für den Globalen Pakt liegen bereits einige Jahre zurück. Im Jahre 2006 rief der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der UN für internationale Migration von 2006 bis 2017, Peter Sutherland, das „Global Forum on Migration and Development“ ins Leben, für das auch gleich beim Weltwirtschaftsforum in Davos kräftig die Trommel gerührt wurde. Der dieses Jahr verstorbene Ire war gut vernetzt. Er war Generalstaatsanwalt von Irland, EU-Kommissar für Wettbewerb, Chairman von Goldman Sachs sowie Vorstandsmitglied beim Lenkungsausschuss der Bilderberger und der Parallelorganisation „Trilaterale Kommission“. Ein Globalist von hohen Weihen mithin, der sich an der neoliberalen US-Weltordnung orientiert.

Der Immigrationspakt der Vereinten Nationen hat keinen rechtlich bindenden Charakter. Er basiert auf einem juristischen Konstrukt, das im deutschen Recht unbekannt ist, dem sogenannten Soft Law. Mit nicht verbindlichen Übereinkünften, Absichtserklärungen oder Leitlinien wird ein sanfter Druck aufgebaut, der bei Bedarf durch weitere, wirksamere Mittel ergänzt werden kann. 

Zudem ist das System geeignet, ein internationales Gewohnheitsrecht herbeizuführen, das wiederum rechtlich bindend wäre. Und schließlich gilt, was die Wirkung des UN-Vertrages angeht, bei seinen Befürwortern folgender Zusammenhang: Immigration ist ein Menschenrecht, Menschenrechte sind völkerrechtlich bindend, also hat die UN-Vereinbarung bindenden Charakter. So heißt es schließlich auch im Vertragstext, trotz seiner angeblich unverbindlichen Eigenschaft: „Wir verpflichten uns, sichere, geordnete und regelmäßige Migration zum Wohl aller zu erleichtern und zu gewährleisten.“

Um die Akzeptanz des Paktes zu erhöhen, damit die Völker ihren Regierungen keinen Strich durch die Rechnung machen, heißt es in dessen Punkt 10: „Wir müssen auch allen Bürgern Zugang zu objektiven, evidenzbasierten und klaren Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration verschaffen mit dem Ziel, irreführende Erzählungen zu zerstreuen, die eine negative Wahrnehmung von Migranten erzeugen.“ 

Ob die  Bundesbürger, ausgestattet mit solchen Informationen, die 20 Milliarden Euro, die Angela Merkels Grenzöffnung 2015 sie bislang gekostet hat, als eine Investition in die Zukunft verstehen werden, bleibt abzuwarten.