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09.11.18 / AfD in grotesker Lage / Drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz verwirrt Anhänger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-18 vom 09. November 2018

AfD in grotesker Lage
Drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz verwirrt Anhänger
Hans Heckel

Sie waren angetreten, die Rechtsordnung der Republik, die sie bedroht sehen, zu verteidigen. Nun droht eine groteske Situation.

Die AfD sieht sich immer heftigerem Druck ausgesetzt. Nachdem die Partei nun ins EU-Parlament,  den Bundestag und alle Landtage eingezogen ist, werden die Rufe immer lauter, die neue Formation müsse vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Befürworter einer solchen Beobachtung sagen, Teile der AfD pflegten ein „ungeklärtes Verhältnis“ zu verfassungsfeindlichen Personen oder Gruppen oder äußerten sich selbst in einer Weise, die solche Bestrebungen nahelegten.

Die AfD-Führung hat am Montag in einer Pressekonferenz geantwortet, dass man selbst gegen verdächtige Strömungen in der eigenen Partei konsequent vorgehe, desgleichen aber bei anderen Parteien, namentlich SPD und Grünen, vermisse, welche auf Demonstrationen den Schulterschluss mit gewaltbereiten Linksextremisten suchten. Dabei beriefen sich die Parteichefs Jörg Meuthen und Alexander Gauland auch auf den scheidenden Chef des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen. Dieser hatte auf seiner Abschiedsrede vor europäischen Geheimdienstchefs in Warschau am 18. Oktober laut Manuskript vor „linksradikalen Kräften in der SPD“ gewarnt.

Für Wirbel sorgte ein Gutachten des Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, das die AfD selbst in Auftrag gegeben hatte. Darin hat Murswiek vor der Verwendung einiger Vokabeln wie „Volkstod“ oder „Altparteien“ gewarnt, weil diese von AfD-gegnerischer Seite als Ausdruck von zu viel Radikalität gewertet werden könnten. Anders als zunächst behauptet, betrachtet der Staatsrechtler selbst die Begriffe aber keineswegs als „verfassungsfeindlich“, wie er klarstellte.

Anhänger und Mitglieder der AfD finden sich in eine aus ihrer Sicht groteske Situation gestellt. Dem eigenen Anspruch nach ist die AfD nicht angetreten, um die Rechtsordnung Deutschlands anzugreifen, sondern im Gegenteil, um diese Ordnung zu bewahren und zu verteidigen.

Auslöser der Parteigründung war die „Euro-Rettung“, die in den Augen der AfD gegen geltendes deutsches und europäisches Recht verstoßen habe. Weiteren Schub verlieh der neuen Partei die Grenzöffnung seit 2015, in welcher das AfD-Lager einen massiven Bruch des Einreise- und Aufent­haltsrechts erblickt.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte  vor genau drei Jahren: „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!“ Diese „Veränderung“ sehen AfDler auch, nur dass sie sie nicht freudig, sondern mit äußerster Skepsis verfolgen. So sieht sich die Partei als zutiefst bewahrend, also konservativ an, sowohl hinsichtlich des Landes als auch des Staates und seiner Ordnung, weshalb eine Attacke durch staatliche Organe, als welche eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gesehen würde, völliges Unverständnis auslöst.