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21.12.18 / Schicksal Eckgrundstück / Widerstand gegen Beitrag für »endgültige Herstellung« von Straßen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-18 vom 21. Dezember 2018

Schicksal Eckgrundstück
Widerstand gegen Beitrag für »endgültige Herstellung« von Straßen

Brandenburgs rot-rote Landesregierung ist gegen die Abschaffung der sogenannten Straßenbaubeiträge. Dabei geht es um Kommunalabgaben, die anliegende Grundstückseigentümer für Erschließungsmaßnahmen zahlen müssen. Laut Landesregierung könnte eine Abschaffung zu erheblichen Einnahmeausfällen und Risiken für die kommunalen Haushalte führen. 

Seit Monaten sammelt in Brandenburg eine Volksinitiative Unterschriften für die Abschaffung der Beiträge, die Grund­stücksbesitzer beim Ausbau kommunaler Straßen zahlen müssen. Die Initiative wird von den Freien Wählern unterstützt, auch die märkische CDU fordert eine Abschaffung.

Die Erschließungsbeiträge für Straßen sind bundesweit ein Thema. Betroffen sind nämlich nicht nur Käufer von Grundstücken in Neubaugebieten. Auch Käufer älterer Häuser oder jahrzehntelange Eigentümer müssen sich darauf gefasst machen, dass sie herangezogen werden. Das entscheidende Kriterium ist nämlich der Zustand der „endgültigen Herstellung“ der jeweiligen Straße, selbst wenn es sich dabei um eine schon länger existierende Straße handelt. Gerade in Fällen, in denen Häuser schon lange bewohnt werden, können die Erschließungsbeiträge für normalverdienende Familien oder Senioren mit kleiner Rente zu einer hohen Belastung werden. 

Fällig werden mitunter sechsstellige Summen. Auch Gehwege und Straßenbeleuchtung werden bei der Berechnung berücksichtigt. Eigentümer von Eckgrundstücken droht, dass sie sogar für zwei Straßen zur Kasse gebeten werden. Auf der anderen Seite gibt es auch Grundstückseigentümer, die ganz oder teilweise verschont bleiben, etwa Anlieger von Landes- oder Bundesstraßen. Hier zahlt bis auf die Nebenanlagen wie Geh- und Radwege die Staatskasse. Auch für vorhandene Ortsstraßen können Ausnahmen gelten, etwa wenn sie vor der Einführung des jeweiligen Landesstraßenbaugesetzes fertiggestellt wurden. 

Einige Länder verzichten mittlerweile auf die kommunale Gebühr. In vielen deutschen Städten und Gemeinden ist die Haushaltsplanung allerdings so auf Kante genäht, dass sie auf die Beiträge eigentlich nicht verzichten können, sodass bei einem Verzicht die Landeskasse einspringen müsste. Allein in Brandenburg geht es laut Landesregierung um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.  N.H.