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29.03.19 / Anstandsfrage

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-19 vom 29. März 2019

Anstandsfrage
Jan Heitmann

Der Bundestag hat die Regeln für Altkanzler und ausgeschiedene Bundespräsidenten verschärft. Die großzügigen Privilegien bleiben ihnen zwar erhalten, aber die Mittel dafür werden gekürzt. Ausgangspunkt dessen war ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, in dem dieser unter anderem luxuriöse Büros monierte, in denen die Altbundespräsidenten durchschnittlich nur 2,6 Tage im Monat anwesend seien und dann häufig fast ausschließlich private Tätigkeiten verrichteten, derweil der Chauffeur im Dienstwagen wartet. Eine solche „lebenslange Vollversorgung“, so der Rechnungshof, war dem Steuerzahler schon lange nicht mehr zu vermitteln.

Deshalb war die Neuregelung längst überfällig. Sie hat indes einen Haken, gilt sie doch nicht auch für die bereits ausgeschiedenen Staats- und Regierungschefs, sondern erst für künftige Versorgungsfälle. Das erscheint vordergründig nachvollziehbar, können sich doch auch ehemalige Spitzenpolitiker auf das Prinzip des Bestandsschutzes berufen. Das tun dann aber diejenigen, die in ihrer aktiven Zeit genau dieses Prinzip immer wieder außer Kraft gesetzt haben, am einschneidensten bei Eingriffen in die Altersversorgung der Bürger. Die derzeitigen Ruhestandspolitiker könnten Anstand beweisen, indem sie freiwillig auf einen Teil ihrer Privilegien verzichten.

Wenn man schon Änderungen erst auf künftige Ruheständler anwenden will, hätte man gleich vollkommen neue Regelungen verabschieden sollen: kein Büro, keine Sekretärin, kein Dienstwagen mit Chauffeur mehr. Stattdessen eine Pension, die der Würde des ehemaligen Amtes angemessen ist und die Empfänger wirtschaftlich unabhängig macht. Davon ließe sich dann bei Bedarf auch ein Büro finanzieren.