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23.08.19 / Sicherheitsrat entscheidet über Exporte

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-19 vom 23. August 2019

Sicherheitsrat entscheidet über Exporte

Welche Rüstungsgüter in welche Länder exportiert werden dürfen, entscheidet der Bundessicherheitsrat. Das Gremium existiert seit Oktober 1955 und hat aktuell neun ständige Mitglieder: Neben der Bundeskanzlerin, der die Leitung obliegt, sind das der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Minister für Finanzen, Auswärtiges, Inneres, Justiz, Verteidigung, Wirtschaft und Entwicklung. Diese Personen tagen und beraten im Geheimen, und die Protokolle ihrer Sitzungen landen als Verschlusssache im Bundeskanzleramt. Dennoch dringen immer wieder aufschlussreiche Interna an die Öffentlichkeit.

Während in der Zeit vor 1998 einvernehmliche Entscheidungen der Mitglieder des Bundessicherheitsrates angestrebt wurden, änderte sich das unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder (SPD) und Angela Merkel (CDU): Nun reichte die einfache Mehrheit der Stimmen. Meinungsverschiedenheiten gab es meist dann, wenn Exporte in Länder außerhalb der EU oder der NATO zur Diskussion standen, weil dann die Menschenrechtslage dort und die politische Situation in der ganzen Region kritisch beurteilt werden mussten.

Bundestag und Bundesrat haben keinerlei Mitspracherecht bei den Genehmigungsverfahren. Grünes Licht für den Export von Rüstungsgütern zu geben, gilt als ureigene Aufgabe des Bundeskabinetts, welches sich dabei auf Artikel 26 des Grundgesetzes beruft, in dem es heißt: „Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“ Eine Bekräftigung dieses Rechtsstandpunktes erfolgte am 21. Oktober 2014 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dessen Kernsatz lautet: „Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.“

Wenn das Parlament Einfluss auf Rüstungsexporte nehmen will, bleibt ihm lediglich der Weg, dies über die Verabschiedung entsprechender Gesetze zu tun. W.K.