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18.10.19 / Repräsentieren die Kammern ihre Mitglieder?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-19 vom 18. Oktober 2019

Repräsentieren die Kammern ihre Mitglieder?

Schon im Mittelalter organisierten sich die Kaufleute in eigenen Korporationen. 1599 wurde in Marseille die erste heute noch bestehende Handelskammer gegründet. Ähnliche Einrichtungen schuf man in vielen Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes. 

Ging die Initiative zur Gründung zunächst von Kaufleuten aus, so waren die Kammern später überwiegend staatliche Einrichtungen. In Preußen wurden sie ab 1848 verbindlich aufgestellt, später im gesamten Deutschen Reich. 

Die Mitgliedschaft ist für jeden Gewerbetreibenden eine gesetzliche Pflicht. Eine Ausnahme gilt nur für die Angehörigen freier Berufe und für die meisten Handwerksbetriebe. 

Die Aufgabe der Kammern liegt in der Interessenvertretung der örtlichen Wirtschaft. Aber auch bei der Berufsausbildung kommt ihnen eine entscheidende Rolle zu. 

Da die Kammern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, müssen sie ihren Zwangsmitgliedern gewisse Mitbestimmungsmöglichkeiten einräumen und sich zu allgemeinpolitischen Fragen neutral verhalten. 

In der Realität ist fraglich, inwieweit sie heute noch ihre Mitgliedsunternehmen repräsentieren. Die Beteiligung an den in größeren Jahresabständen stattfindenden Wahlen liegt zum Teil unter fünf Prozent. Die Verfahren sind intransparent, denn zunächst werden in nach Branchen gegliederten Wahlgruppen Vertreter für eine Vollversammlung gewählt, die dann wiederum ein Präsidium bestimmt und auch im Weiteren über die wichtigsten Angelegenheiten der Kammer entscheidet. Während Kleingewerbetreibende meist weder die Zeit noch das Geld haben, sich in den Gremien einer Kammer zu engagieren, können Großunternehmen diese leicht dominieren und ihre eigenen Interessen dann als die der gesamten Wirtschaft in einer Region ausgeben.D.P.