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29.11.19 / Bravo, Finanzamt Berlin!

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-19 vom 29. November 2019

Bravo, Finanzamt Berlin!
Vera Lengsfeld

Es kommt nicht oft vor, dass man mit positiven Gefühlen ans Finanzamt denkt. Aber die jüngste Entscheidung des Finanzamts Berlin, der „Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN–BdA) die Gemeinnützigkeit zu entziehen, ist mehr als begrüßenswert. 

Wie man an der Ergänzung nach dem Gedankenstrich schon sehen kann, gibt es in dem Verein kaum noch wirkliche Verfolgte, sondern hauptsächlich sogenannte Antifaschisten. Die sehen ihre Aufgabe darin, von ihnen zu „Faschisten“ erklärte Personen aus der Mitte der Gesellschaft zu verfolgen. Damit sind sie Teil des staatlich hochsubventionierten Kampfes gegen rechts. Der Verein VVN–BdA ist Träger des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“, an dem auch DGB, Verdi, Grüne und andere Gruppierungen beteiligt sind. Dieses Bündnis macht seit 2016 bundesweit auf lokaler und regionaler Ebene Bildungsarbeit gegen rechts. 

Maßgeblich beteiligt waren die Antifaschisten vom VVN-BdA an der Verhinderung des Parteitags der Berliner AfD, indem Hotels und Restaurants unter Druck gesetzt wurden, nicht an die AfD zu vermieten. Aktuell mobilisiert man für Proteste gegen den Bundesparteitag der AfD am 30. November in Braunschweig. Zwar ist die AfD ausdrücklich nicht als rechtsradikal eingestuft, darf nach einem Gerichtsbeschluss nicht einmal „Verdachtsfall“ genannt werden, wird aber vom Bündnis trotzdem als rechtsradikal stigmatisiert. Bundesweit wurden bisher etwa 13000 „Stammtischkämpfer*innen“ darin geschult, im Alltag angeblich rechtsradikale Gruppierungen oder Personen in die Schranken zu weisen.

Die Entscheidung des Finanzamtes erfolgte aufgrund von Erkenntnissen des bayerischen Verfassungsschutzes. Der stellte die VVN-BdA in seinen Berichten von 2016 und danach als linksextremistisch beeinflusst dar. Im Klartext: Der Verein, der angeblichen Rechten Extremismus unterstellt, hat selbst Verbindungen zum Extremismus. Nach der Abgabenordnung können Organisationen, die in einem Bundes- oder Landesverfassungsschutzbericht als extremistisch aufgeführt sind, nicht als gemeinnützig anerkannt werden. 

Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hatte ebenfalls dem VVN-Landesverband in NRW im Frühjahr angedroht, ihm die Gemeinnützigkeit abzuerkennen – mit Verweis auf die bayerischen Verfassungsschützer. Nach Protesten von SPD, Linkspartei und anderen lenkte die Behörde ein, im Oktober kam ein neuer Freistellungsbescheid. Auch in Berlin werden SPD, Linke und Grüne protestieren. Es bleibt abzuwarten, ob auch in der Hauptstadt das Finanzamt einknickt.