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20.12.19 / ORDEN IN DEUTSCHLAND / „Pour le Mérite“ – wofür denn sonst? / Durch seltsame neue Kriterien wurde das Bundesverdienstkreuz als besondere Ehrung entwertet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-19 vom 20. Dezember 2019

ORDEN IN DEUTSCHLAND
„Pour le Mérite“ – wofür denn sonst?
Durch seltsame neue Kriterien wurde das Bundesverdienstkreuz als besondere Ehrung entwertet
Erik Lommatzsch

Den Orden „Pour le Mérite“ hatte Friedrich der Große als höchste preußische Tapferkeitsauszeichnung gestiftet. Später kam auf Initiative Alexanders von Humboldts eine „Friedensklasse“ für Wissenschaftler und Künstler hinzu. Letztere existiert in Deutschland bis heute. Die Anzahl der lebenden Ordensträger ist strikt auf 40 begrenzt, die Auszeichnung ist äußerst begehrt und prestigeträchtig. 

Mit einem Problem müssen die Geehrten allerdings leben, zumindest wenn sie sich mit einem landläufigen Ordensund Auszeichnungsverständnis konfrontiert sehen. Der Orden heißt „Pour le Mérite“, die Übersetzung aus dem Französischen lautet: „Für das Verdienst“ – und der vielleicht etwas spitzfindige Zeitgenosse wendet ein: „Ja, wofür denn bitte sonst?“ Beim „Pour le Mérite“ steht die Frage nach der Berechtigung der Auszeichnung eher selten, im Gegensatz zu anderen deutschen Orden. 

 Der „Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland“, das Bundesverdienstkreuz, ist „die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht“. Sie wird, so der offizielle Text des Bundespräsidialamts, „für politische, wirtschaftlichsoziale und geistige Leistungen verliehen“. Unter den „besonderen Verdiensten“ werden Leistungen „im sozialen und karitativen Bereich“ hervorgehoben. Gestiftet wurde der Orden im September 1951 durch Bundespräsident Theodor Heuss. Verliehen wird er in mehreren Klassen, eine finanzielle Dotierung ist damit nicht verbunden. 

Kontingente statt Verdienste 

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn ein Staat Personen öffentlich herausstellt oder im wahrsten Sinne des Worts „auszeichnet“, die weit Überdurchschnittliches geleistet haben. Das Kriterium, dass andere davon profitieren, im Idealfall das ganze Land, sollte eine entscheidende Rolle spielen und der Vorbildcharakter des Ausgezeichneten unterstrichen werden. Zweifelsfrei traf dies auf den ersten Träger des Bundesverdienstkreuzes zu. Es handelte sich um den Bergmann Franz Brandl, der zwei Kollegen bei einem Wassereinbruch in 300 Meter Tiefe das Leben gerettet hatte. 

Inzwischen wurde das Verdienstkreuz über eine viertel Million Mal verliehen. Zweifel am Wert des dahinterstehenden Verdienstes kommen allerdings nicht nur angesichts der immens hohen Zahl auf. Seltsame Regelungen sind im Lauf der Zeit hinzugetreten, etwa dass „künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden“ sollten. Der Wert der Leistung an sich wird dabei in den Hintergrund gerückt. Auch wenn die Auszeichnung von Staatsbeamten, etwa Professoren, oder Politikern in der Geschichte der Ordensverleihungen eine lange Tradition hat, so erschließt es sich nicht unbedingt, warum das Erbringen einer Leistung, zu der man beruflich ohnehin verpflichtet ist und die meist auch recht gut entlohnt wird, auszeichnungswürdig sein soll. Gipfelpunkt derartiger Schieflagen war wohl die Meldung über eine Absprache, wonach eine bestimmte Anzahl von Verdienstkreuzen für Bundestagsabgeordnete reserviert sein soll, leistungsunabhängig. Besser lässt sich die fortschreitende Entwertung kaum illustrieren. Jeder Schüler, der Rentnern im Alltag behilflich ist, leistet mitunter für das Gemeinwesen mehr als so mancher der auf diesem Wege Ausgezeichneten.