18.05.2024

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10.01.20 / „Europa-Rente“ / Neues Modell mit einigen Fragezeichen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02 vom 10. Januar 2020

„Europa-Rente“
Neues Modell mit einigen Fragezeichen

Im Kampf gegen die immer mehr um sich greifende Altersarmut hat die Europäische Union jetzt die sogenannte „Europa-Rente“ ins Spiel gebracht. Diese läuft offiziell unter der Bezeichnung PEPP (Pan European Pension Product) und soll eine Ergänzung zu den staatlichen Rentensystemen in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU und nationalen Vorsorgeangeboten auf privater oder betrieblicher Basis darstellen. Zugleich will Brüssel damit auch den Wettbewerb auf dem Rentenversicherungsmarkt ankurbeln, denn die PEPP-Gebühren dürfen bei maximal einem Prozent der angesparten Beiträge liegen. Außerdem wird es bei der „Europa-Rente“ anders als bisher möglich sein, das Einzahlungs- oder Bezugsland innerhalb der EU ohne Schwierigkeiten zu wechseln.

Die Sache hat allerdings zwei unübersehbare Haken: Zum einen dürfte der im Prinzip höchst verbraucherfreundliche Kostendeckel dafür sorgen, dass sich bloß sehr wenige seriöse Anbieter für das Produkt finden. So lautet jedenfalls die Prophezeiung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Zum anderen steht natürlich die Frage im Raum, ob Brüssel mit PEPP tatsächlich nur die Rentenlücken der Europäer schließen will oder nicht vielleicht noch etwas anderes im Schilde führt. Immerhin würden bei einem Ansturm auf die „Europa-Rente“ bisher brachliegende Spareinlagen der Bürger in die Kapitalmärkte fließen – Optimisten unter den Experten rechnen hier mit rund 700 Milliarden Euro bis 2030. Will man so einen Teil der Unsummen für Ursula von der Leyens „Green Deal“ aufbringen, durch den Europa bis 2050 klimaneutral werden soll? Auf jeden Fall drohen dem Verbraucher künftig ganz neue unkalkulierbare Risiken, sollte er den Verheißungen aus Brüssel folgen und sein Geld vertrauensvoll in die freiwillige „Europa-Rente“ stecken, wenn PEPP dann 2021 Realität wird. Deshalb ist eine gute Beratung vor Vertragsabschluss auch künftig unverzichtbar. W.K.