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12.02.21 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-21 vom 12. Februar 2021

Meldungen

Klagen gegen  Mietendeckel

Karlsruhe – Neben anderen Vermietern haben auch vier Berliner Genossenschaften  vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Mietendeckel eingereicht. Aus Sicht der Anwälte der Genossenschaften fehlt dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für eine eigene mietenrechtliche Regelung. Die Anwälte argumentieren, den Bundesländern stehe es nicht zu, Entscheidungen des Bundesgesetzgebers nachzubessern. In ihrem 157-seitigen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht führen die vier Beschwerdeführer auch Nachteile auf, die aus ihrer Sicht durch den Mietendeckel entstehen: Unter anderem müssten Renovierungen nun von neuen Mietern getragen werden, da eine Vorfinanzierung nicht mehr solidarisch durch die Genossenschaften erfolgen könne. Aus finanziellen Gründen müssten auch Modernisierungen und der Neubau von Wohnungen durch die Genossenschaften zurückgefahren werden. N.H.





Linksextreme Brandanschläge 

Dresden – Wie das Landeskriminalamt Sachsen jetzt mitteilte, haben linksextreme Täter zwischen 2017 und Ende 2020 134 Brandstiftungen in dem Freistaat verübt. 2017 und 2018 wurden jeweils 30 Fälle registriert, 2019 stieg die Zahl dann auf 38 und 2020 zählte das LKA 36 Brandanschläge. Schwerpunkt ist dabei die Stadt Leipzig, die als Hochburg der sächsischen Linksextremisten gilt. 28 der Brandstiftungen des letzten Jahres ereigneten sich hier. Der folgenschwerste Anschlag in der Messestadt fand schon im Oktober 2019 statt: Damals brannten vier Baukräne gleichzeitig, was zu einem Schaden in Höhe von zehn Millionen Euro führte. Die Aufklärungsquote ist mehr als dürftig: 2020 konnte die Polizei lediglich einen Täter dingfest machen, bei den anderen 35 Brandstiftungen erzielte sie keinerlei Ermittlungserfolge. Also wird es 2021 wohl so weiter gehen. Der Auftakt hierzu fand am 11. Januar in Dresden statt.W.K.





„Kinderbonus“ kommt nicht an 

Berlin – Eltern sollen im Mai einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind erhalten. Dieser wird mit der Ersparnis aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Die Folge ist, dass der Bonus nicht bei allen Eltern ankommt. Das war bereits bei den 300 Euro Kinderbonus im vergangenen Jahr der Fall. Der Grund: Der Kinderfreibetrag wird nicht wie das Kindergeld ausgezahlt, sondern erst am Jahresende vom zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen. Laut einem Steuerexperten profitieren Eltern nur bei einem Jahreseinkommen bis zu 75.000 Euro vom Kinderbonus. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 80.000 Euro erhalten beispielsweise Eltern mit einem Kind aus dem Kinderfreibetrag eine Entlastung in Höhe von 2842 Euro. Nun erhalten sie monatlich 219 Euro Kindergeld plus einmalig 150 Euro Kinderbonus, in der Summe also 2778 Euro. Das ergibt eine Differenz von 64 Euro, die ihnen weniger steuerfrei zur Verfügung stehen.MRK