Die berufliche Anerkennung bietet Spätaussiedlern die Möglichkeit, ihre alte und zugleich neue Heimat Deutschland von Anfang an tatkräftig mitzugestalten und dabei Wertschätzung zu erfahren. In Anerkennung des Kriegsfolgenschicksals steht die Bundesregierung weiterhin zu ihrer besonderen Verantwortung für Spätaussiedler und setzt sich für berufliche Anerkennung, Qualifizierung und Chancengleichheit ein.
Rechtsanspruch
Spätaussiedler haben nach
§ 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) einen Rechtsanspruch auf ein berufliches Anerkennungsverfahren, um feststellen zu lassen, ob ihr ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen gleichwertig ist. Alternativ ist auch ein Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) möglich. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Verfahren sowie Antworten auf weitere wichtigen Fragen rund um die berufliche Anerkennung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem Flyer zusammengefasst. Dieses Dokument ist abrufbar über die Internetseite: www.bamf.de.
Anerkennungs-Finder
Den Antrag nimmt die zuständige Stelle entgegen, die über den sogenannten Anerkennungs-Finder auf der Internetseite „Anerkennung in Deutschland“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf einfachem Weg ermittelt werden kann. Dort sind darüber hinaus weitere Antworten auf die häufigsten Fragen zur beruflichen Anerkennung – so zum Beispiel auch zu den Kostenübernahme-Möglichkeiten – eingestellt. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/faq.php
Telefonische Nachfragen
Auch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, (030) 1815-1111, beantwortet im Rahmen einer Erst- und Verweisberatung grundsätzliche Fragen zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und hilft, die für die Anerkennung zuständige Stelle zu finden.
PM Aussiedlerbeauftragter