18.05.2024

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Folge 32-21 vom 13. August 2021 / Friedensvertrag / Berlin statt Versailles

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-21 vom 13. August 2021

Friedensvertrag
Berlin statt Versailles
Manuel Ruoff

Der Gegensatz zwischen den beiden US-Präsidenten Donald Trump und Joe Biden zeigt es symptomatisch: Die Republikaner neigen tendenziell eher zum Isolationismus und Bilateralismus, die Demokraten eher zum Multilateralismus, Imperialismus und Interventionismus. Ähnlich verhielt es sich bereits vor hundert Jahren. Wäre es nach dem demokratischen Präsidenten Woodrow Wilson gegangen, unter dem die USA in den Ersten Weltkrieg eingetreten waren, wären die USA wohl nicht nur seinem Kind, dem Völkerbund, beigetreten, sondern hätten auch das Versailler Diktat ratifiziert. Nach dem Ersten Weltkrieg ging es bis zur Weltwirtschaftskrise und der Wahl von Franklin D. Roosevelt mit den Demokraten jedoch erst einmal bergab und die US-amerikanische Politik wurde entsprechend isolationistischer. 

Aus den 34. Präsidentschaftswahlen vom 2. November 1920 ging der Republikaner Warren G. Harding als Sieger hervor. Bereits einige Monate vorher, am 19. März 1920, hatte der Kongress es mit seiner republikanischen Mehrheit abgelehnt, das Versailler Diktat und das Völkerbundstatut zu ratifizieren. Als Ersatz für die Pariser Vorortverträge strebten die USA Separatfrieden mit den Kriegsverlierern an, denen sie 1917 den Krieg erklärt hatten, beziehungsweise deren Nachfolgestaaten. Verständlicherweise reagierte die deutsche Seite positiv, musste sie doch froh sein über jede Siegermacht, die aus der Phalanx des Versailler Diktats ausschied. Vor 100 Jahren, am 25. August 1921, unterzeichneten der Reichsminister des Auswärtigen, Friedrich Rosen, und der Commissioner der USA in Deutschland, Ellis Loring Dresel, in Berlin den Separatfrieden. 

Wenn die Friedensregelung mit den USA auch kein Diktat wie Versailles war, so spiegelt doch auch sie wider, wer den Krieg gewonnen und wer ihn verloren hatte. So erkannte das Reich grundsätzlich die US-amerikanische Position an, dass ihr auch ohne die Ratifizierung von Versailles die in Versailles zugesprochenen Rechte zustünden. Mit der Macht des Siegers setzte Washington bei dieser Friedensregelung einen Regelungsmechanismus durch, den es auch beim nicht zustande gekommenen Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) durchzusetzen versucht hat: die Lösung von Streitigkeiten mittels bilateraler Schiedskommissionen. Als Pfand bis zu einer schiedlichen Lösung behielten die USA in diesem Falle das im Kriege von ihr beschlagnahmte deutsche Vermögen. Die Details wurden am 10. August 1922 in einem diesbezüglichen bilateralen Abkommen geregelt. Die German American Mixed Claims Commission, wie die Schiedskommission in diesem Falle hieß, brauchte zehn Jahre, um über insgesamt 20.000 Ansprüche mit einem Volumen von rund 200 Millionen US-Dollar zu entscheiden. Aufgrund der Entscheidungen der Kommission leistete Deutschland Zahlungen bis in die 70er Jahre.